Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einwohnerfragestunde.php 23.04.2025 14:48:53 Uhr 27.04.2025 11:37:57 Uhr |
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Einwohnerfragestunde
Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie zweimal im Jahr, in der Regel im Juni und im November, die Möglichkeit, an einer sogenannten Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.
Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt.
Hinweise
Die Fragen sind schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Stadtratssitzung des Stadtrates, in der sie beantwortet werden sollen, beim Oberbürgermeister einzureichen.
Nächster Termin
Die nächste Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 22. Mai 2025, 16 Uhr im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1, 01067 Dresden statt. Fragen können vom 24. April bis 8. Mai 2025 gestellt werden.
Nicht zulässig sind Fragen:
- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
- zu persönlichen Einzelfällen,
- die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
- die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung
Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.
Verfahren
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.
Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm Beauftragte/r mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.
Die Tagesordnung der Stadtratssitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem:
Fragen einreichen
Sie können Ihre Fragen per Post oder über nebenstehendes Formular einreichen.
Bei Einreichung per Post: Bitte vergessen Sie nicht, ihren Brief mit dem Betreff "Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" zu kennzeichnen und Ihre Adresse anzugeben.
Postanschrift
Landeshauptstadt Dresden
Der Oberbürgermeister
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Antworten
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