Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_075.php 30.12.2022 11:48:03 Uhr 02.09.2024 14:12:40 Uhr

Das ist neu ab 2023

2023 wartet mit zahlreichen Neuerungen auf die Dresdnerinnen und Dresdner – Wohnen, Abfallentsorgung, Gesundheit: Viele Themen des Alltags sind betroffen. Ein Überblick:

Wohngeld steigt, Onlineantrag möglich
Die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Sie soll die gestiegenen und steigenden Energie- und Wohnkosten abfedern und der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Die Stadtverwaltung stellt pünktlich einen Online-Antrag bereit, mit dem Mieterinnen und Mieter direkt über das Internet Wohngeld beantragen können.

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Neuer Mietspiegel gilt
Mit dem Jahreswechsel gilt ein neuer Mietspiegel für die Landeshauptstadt Dresden. Dreh- und Angelpunkt des Mietspiegels ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie gibt an, wie viel für eine vergleichbare Mietwohnung in Dresden gezahlt werden muss. Der Mietspiegel muss von den Vermieterinnen und Vermietern immer dann beachtet werden, wenn sie die Miete für eine in Dresden gelegene Wohnung erhöhen wollen. Das gilt sowohl bei Mieterhöhungsverlangen in laufenden Mietverträgen (Kappungsgrenze) als auch beim Abschluss von Neuverträgen (Mietpreisbremse).

Der Mietspiegel kann kostenfrei unter www.dresden.de/mietspiegel heruntergeladen werden. Rechtzeitig zum Jahresbeginn 2023 wird auf der Webseite das aktualisierte Berechnungstool bereitgestellt.

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Mietobergrenzen für Wohnkostenübernahme durch das Sozialamt steigen
Die Dresdner Mietobergrenzen, bis zu denen das Jobcenter und das Sozialamt die Wohnkosten von Menschen übernehmen, die Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII erhalten, betragen bei Alleinstehenden ab Januar 349,98 Euro pro Monat. Das sind monatlich 12,24 Euro oder 3,6 Prozent mehr. Bei Mehrpersonenhaushalten fällt die Steigerung mit Werten zwischen 6 und 7,4 Prozent etwas stärker aus. Haushalte mit zwei Personen wohnen künftig noch angemessen, wenn ihre Bruttokaltmiete 448,44 Euro beträgt. Die Grenze steigt um 25,34 Euro beziehungsweise 6 Prozent. Der stärkste Anstieg ist bei großen Wohnungen für fünf Personen zu verzeichnen: um 57,83 Euro oder 7,4 Prozent.

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Entsorger für Gelbe Tonne wechselt
Ab 1. Januar 2023 leert die Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG die Gelben Tonnen und sammelt die Gelben Säcke im gesamten Stadtgebiet. Das Recyclingunternehmen übernimmt diese Leistungen im Auftrag der Dualen Systeme von der Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG. Wann die Abfallbehälter zukünftig geleert werden, ist unter www.dresden.de/abfuhrkalender sowie unter www.dresden.de/stadtplan/abfall abrufbar.

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Corona: Testzentrum zieht Rathaus, Impfstützpunkte schließen
Kreuzstraße 6, so lautet ab Mittwoch, 4. Januar 2023 die Anschrift des Corona-Testzentrums der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., das bis dato im Kulturpalast beheimatet war. Mit dem Umzug bleibt das Testangebot in der Dresdner Innenstadt erhalten, wird aber gleichzeitig räumlich dem aktuellen Bedarf angepasst. Darüber hinaus ändert sich die Struktur für Corona-Schutzimpfungen. Entsprechend einer Bundesverordnung entfällt die Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Finanzierung öffentlicher Impfangebote. Deshalb schließen die kommunalen Corona-Impfstützpunkte an der Technischen Universität (TU) Dresden und Am Brauhaus 8, die gemeinsam mit dem Johanniter Unfallhilfe e. V. betrieben werden.

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Neue Anforderungen an ehrenamtlich und beruflich Betreuende
Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern übernimmt. Alle beruflichen Betreuenden müssen sich ab 1. Januar 2023 bei der Betreuungsbehörde registrieren und ihrer Eignung für die Tätigkeit nachweisen.

Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer werden mit dem neuen Gesetz ebenfalls verpflichtet, nach Aufforderung der Betreuungsbehörde ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder einzureichen, bevor sie als gesetzlicher Vertreter vorgeschlagen werden können.

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Amtliche Bekanntmachungen für Dresden werden online veröffentlicht
Dresden gibt sich nach fast 25 Jahren eine neue Bekanntmachungssatzung. Sie regelt, dass die elektronische Veröffentlichung unter www.dresden.de/amtsblatt die verbindliche Form für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben in der Landeshauptstadt Dresden wird. Dies bedeutet: Bekanntmachungen werden, sofern im Einzelnen nichts Abweichendes bestimmt ist, konsequent per Online-Veröffentlichung gültig. Darüber hinaus erscheint das gedruckte „Dresdner Amtsblatt“ weiter jeden Donnerstag und erreicht seine Leserschaft kostenlos auf den gewohnten Wegen über die stadtweiten Auslagestellen. Es informiert über wichtige Nachrichten, Dienstleistungen und Neuregelungen aus der Stadtverwaltung, darunter auch kurz über wesentliche Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt.

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Stabsstelle Klimaschutz und Energiewende nimmt Arbeit im Januar 2023 auf
Mit Beginn des Jahres 2023 gibt es im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften eine Stabsstelle Klimaschutz und Energiewende. Sie besteht aus dem bisherigen Klimaschutzstab im Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem neuen Sachgebiet zur Entwicklung und Umsetzung einer Photovoltaik-Offensive (PV-Offensive). Dieses wird mit zwei neuen Stellen besetzt. Beide Aufgabenbereiche arbeiten unter einer neuen gemeinsamen Leitung. Die Stabsstelle ist direkt dem Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Stephan Kühn unterstellt.

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