Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_015.php 07.12.2022 15:30:13 Uhr 22.11.2024 22:49:09 Uhr

Neue Bekanntmachungssatzung für Dresden

Ab 1. Januar 2023 ist die elektronische Form unter www.dresden.de/amtsblatt die verbindliche  

Dresden gibt sich nach fast 25 Jahren eine neue Bekanntmachungssatzung. Sie regelt, dass die elektronische Veröffentlichung unter www.dresden.de/amtsblatt die verbindliche Form für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben in der Landeshauptstadt Dresden wird. Dies bedeutet: Bekanntmachungen werden, sofern im Einzelnen nichts Abweichendes bestimmt ist, konsequent per Online-Veröffentlichung gültig. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. In der gedruckten Ausgabe des „Dresdner Amtsblattes“ am Donnerstag, 8. Dezember 2022 wird die neue Bekanntmachungssatzung, die der Stadtrat am 24. November 2022 beschloss, im Wortlaut abgedruckt. 
Die neue Dresdner Bekanntmachungssatzung löst die alte vom 16. Juli 1998 ab, worin die Veröffentlichung von Amtlichem im wöchentlich erscheinenden „Dresdner Amtsblatt“ festgeschrieben war. Die Corona-Zeit mit ihren vielen Notbekanntmachungen durch Aushang und dem nachträglichen Abdruck, aber auch die veränderten Rahmenbedingungen bei Herstellung und Vertrieb des gedruckten Amtsblattes mit steigenden Kosten legten die Neufassung nahe. Dresden setzt nun die Möglichkeiten des Gesetzgebers um. 
Für das elektronische Dresdner Amtsblatt nutzt das Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll die bereits eingeführte Plattform unter www.dresden.de/amtsblatt. Hier erscheinen – unabhängig vom Printprodukt und seinem Turnus – die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben bzw. Bekanntmachungen für Dresden. Der Zugang für Menschen ohne Internet ist durch die Stadtbezirksämter und Fachämter geregelt; sie können hier Ausdrucke bestellen und bekommen. Darüber hinaus erscheint das gedruckte „Dresdner Amtsblatt“ weiter jeden Donnerstag und erreicht seine Leserschaft kostenlos auf den gewohnten Wegen über die stadtweiten Auslagestellen. Es informiert über wichtige Nachrichten, Dienstleistungen und Neuregelungen aus der Stadtverwaltung, darunter auch kurz über wesentliche Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt. Sofern besondere gesetzliche Vorschriften, wie nach dem Baugesetzbuch (BauGB), eine andere als die elektronische Bekanntmachungsform zwingend vorschreiben, wird für die Bekanntmachung das gedruckte Amtsblatt genutzt. 
Aktuelle Informationen zum Stadtrat und seinen Gremien sind im Internet unter ratsinfo.dresden.de abrufbar. 


weitere Informationen: 
www.dresden.de/amtsblatt