Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_074.php 29.12.2022 14:59:11 Uhr 26.12.2024 23:17:58 Uhr |
Wohngeld kann in Dresden ab 1. Januar 2023 auch online beantragt werden
Mieterinnen und Mieter können ihren Wohngeldantrag ab 1. Januar 2023 vollständig online beim Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden einreichen. Ausfüllen, Bestätigen, Versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause. Die Antragstellenden sparen dadurch Zeit und Wege zu Behörden. Ein neuer Online-Assistent auf www.dresden.de/wohngeld macht das möglich. Das digitale Formular unterstützt den Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag für den Mietzuschuss, also für Antragstellende mit einem Haupt- oder Untermietvertrag. Für Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum und für Wohngeld bei Unterbringung in einem Heim soll zeitnah ebenfalls eine Online-Antrag bereitgestellt werden.
Bessere Antragsbearbeitung durch Digitalisierung
Mit dem digitalen Wohngeldantrag schafft die Stadtverwaltung neue Möglichkeiten für die Dresdnerinnen und Dresdner mit Blick auf die umfassende Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sowie das Onlinezugangsgesetz. Ab 2023 erhalten deutlich mehr Menschen mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld. Das Wohngeld soll sich zum Teil verdoppeln. Die Bundesregierung geht von einer Verdreifachung der Wohngeldberechtigten aus. Mithilfe digitaler Angebote soll die Bearbeitung optimiert werden. Das nützt den Antragstellerinnen und Antragstellern genauso wie der Verwaltung, denn einmal erfasste Daten können direkt digital weiterverarbeitet werden.
Online-Antrag ist barrierefrei
Von dem neuen digitalen Antrag profitieren unter anderem Menschen mit Behinderung. So können beispielsweise Sehbehinderte alle Informationen mithilfe einer Software vorlesen lassen und Anträge selbstständig einreichen. Sie sind dann nicht mehr auf externe Hilfe angewiesen, um ihre Rechte geltend zu machen.
Wer bereits Wohngeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen
Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, müssen keinen gesonderten Antrag für das höhere Wohngeld und den Heizkostenzuschuss einreichen. Die Neuberechnung und Auszahlung erfolgt von Amts wegen. Weil die technische Umsetzung etwas Zeit erfordert, werden das erhöhte Wohngeld und der Heizkostenzuschuss voraussichtlich nicht vor Ende Februar 2023 ausgezahlt.
Wie bereitet sich die Stadtverwaltung Dresden auf die Wohngeldreform vor?
Unterdessen laufen in der Stadtverwaltung die Arbeiten zur Umsetzung der Wohngeldreform 2023 mit voller Kraft weiter. Rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt das Sozialamt zusätzlich, um die Wohngeldreform zu stemmen. Die Stellen sind auf www.dresden.de/stellenangebote unter „Verwaltung und Recht“ ausgeschrieben. Die Stadt nimmt weiter Bewerbungen an. Die neuen Mitarbeitenden werden gründlich in ihr Aufgabengebiet eingearbeitet und für die digitale Fallbearbeitung fit gemacht.
Aufgrund der umfassenden Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Wohngeldreform bleibt die Wohngeldstelle des Sozialamts bis Freitag, 13. Januar 2023, für Besucher geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist in diesem Zeitraum nur mit vorheriger Terminabsprache per E-Mail an wohngeld@dresden.de oder Telefon 0351-4881301 möglich.
Die Stadt bündelt alle Informationen rund ums Wohngeld im Internet auf www.dresden.de. Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat.
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