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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/02/pm_052.php 28.05.2015 22:55:33 Uhr 16.08.2024 05:49:36 Uhr

Rechtsanspruch auf Kita-Plätze in Dresden bis 2016 gesichert

Geburtenzahlen steigen, Ausbauprogramm zeigt Wirkung, weitere Investitionen nötig

 

Sozialbürgermeister Martin Seidel und die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen, Sabine Bibas, stellten heute, 20. Februar 2015, den aktuellen Fachplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätze für das Schuljahr 2015/2016 vor. „Dresden hat mit einer fundierten Planung und dem daraus resultierenden Ausbauprogramm bewiesen, das der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder entsprochen werden kann. Mit dem 2013 eingeführten zentralen Elternportal können Planungen auf der Grundlage von Prognosen und Elternbefragungen noch exakter überprüft werden", stellt Bürgermeister Martin Seidel fest. So zeigen die laufenden Anmeldungen für unter Dreijährige einen Nachfragebedarf von 57 Prozent in Dresden. Die Landeshauptstadt liegt mit diesem Nachfragebedarf relativ nah an den Planungsansätzen der Städte Leipzig und Chemnitz, die beide mit ca. 55 Prozent Bedarf planen.

Dresden nimmt auch weiterhin einen Spitzenplatz in der Nachfrage ein und liegt nicht nur über dem Bundesdurchschnitt, sondern auch über dem Durchschnitt in Sachsen. Dieser Spitzenwert in der Nachfrage zieht einen Spitzenwert in den Investitionen nach sich. Die dabei stabil bleibenden Geburtenzahlen, die hohen Nachfragequoten sowie das ungeminderte Zuzugsverhalten junger Familien führen dazu, dass in den Ausbaubemühungen nicht nachgelassen werden darf, wenn Dresden eine der wenigen Großstädte bleiben will, die den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz heute und morgen sichern kann.

In den nächsten Jahren ist es aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig, etwa 1 300 Betreuungsplätze zusätzlich zu schaffen. Gleichzeitig müssen Investitionen für Sanierungen von Kindertageseinrichtungen und damit für den Erhalt bestehender Betreuungsplätze getätigt werden. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf können diese planerischen Erfordernisse nicht umgesetzt werden. Damit wäre die bedarfsgerechte Versorgung in einigen Stadtgebieten ab 2017 nicht mehr sichergestellt. Wenn die angezeigten Mehrbedarfe nicht bereitgestellt werden, würde dies zum Beispiel im Ortsamt Pieschen im Jahr 2018 zu einem Mangel von etwa 1 000 Betreuungsplätzen führen.

Neben der Vorstellung des Fachplans Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2015/2016 äußerte sich die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen auch zum Referentenentwurf für ein überarbeitetes Sächsisches Kita-Gesetz. Dabei betonte Sabine Bibas, dass sich die Landeshauptstadt Dresden aktiv in die Diskussion zur Überarbeitung des Sächsischen Kita-Gesetzes einbringt und dass „die Verbesserung des Personalschlüssels in den Kindertageseinrichtungen vor allem unter dem Gebot des Erhalts einer hohen Fachlichkeit einhergehen muss". Der im Entwurf vorgesehene 20-prozentige Anteil von Assistenzkräften kann dies aus Sicht der Betriebsleiterin nicht gewährleisten.