Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/05/pm_060.php 28.05.2015 22:43:34 Uhr 04.01.2025 19:17:41 Uhr |
Informationen für Menschen mit Behinderungen rund um den Wahltag am 25. Mai
Briefwahlantrag
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte oder verhindert ist, kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein kann man an der Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahllokal am Wahltag wählen, wenn dieses zum eigenen Wahlkreis gehört.
Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Briefwahl am besten wie folgt stellen:
-schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
-im Briefwahlbüro oder
-über das Online-Antragsformular auf der Internetseite unter www.dresden.de/wahlen.
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen bestehen für die Europawahl aus
- -dem amtlichen weißen Stimmzettel,
- -einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- -einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der als Kombination mit dem Wahlschein hergestellt ist (Auf ihm ist die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.),
- -und einem Merkblatt für die Briefwahl.
Für die Kommunalwahlen bestehen die Briefwahlunterlagen aus
- -dem amtlichen gelben Stimmzettel für die Stadtratswahl,
- -ggf. dem amtlichen grünen Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl
- -dem amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen
- -dem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, der als Kombination mit dem Wahlschein hergestellt ist (Auf ihm ist die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.),
- -und einem weißen Merkblatt für die Briefwahl.
Damit der Wahlbrief rechtzeitig bis zum Wahltag am 25. Mai, 18 Uhr, eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag vor der Wahl (22. Mai 2014) über die Deutsche Post AG abgeschickt werden. Der Rückversand der amtlichen Wahlbriefe erfolgt kostenfrei über die Deutsche Post AG.
Sofort-Briefwahl
Die Sofort-Briefwahl ist im Briefwahlbüro, Stadthaus, Theaterstraße 11-13, 1. Etage, Raum 100, möglich. Die Öffnungszeiten sind bis 23. Mai, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen.
Abholung von Briefwahlunterlagen für andere
Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst im Briefwahlbüro abholen, sondern können auch einen anderen damit beauftragen.
Der Wahlberechtigte muss hierzu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Derjenige, der die Unterlagen abholt, darf insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen. Dies und den Erhalt der Unterlagen muss er auf der Wahlbenachrichtigung des Wahlberechtigten schriftlich bestätigen. Die Wahlbenachrichtigung des Wahlberechtigten, der die Unterlagen abholen lässt, muss deshalb ins Briefwahlbüro mitgebracht werden.
Barrierefreie Wahllokale
Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 360 Wahlbezirke aufgeteilt. Zu jedem Wahlbezirk gehört ein Wahlraum, in dem die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ihre Stimme abgeben.
Von den 360 Wahllokalen sind zur Europa- und Kommunalwahl 201 barrierefrei zugänglich.
Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen, die am Wahltag wählen möchten und deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein in einem anderen - barrierefreien - Wahllokal ihres Wahlkreises wählen. Wer auch für die Ortschaftsratswahl wahlberechtigt ist, kann den Ortschaftsrat aber nur in einem Wahllokal in seiner Ortschaft wählen.
Der benötigte Wahlschein kann am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, im Briefwahlbüro oder ab 22. April 2014 über das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden.
Eine Übersicht über die barrierefrei zugänglichen Wahllokale ist im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Auch die Wahlbenachrichtigung informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.
Barrierefreies Wählen für Blinde und Sehbehinderte
Hilfsmittel für die Europawahl erhalten blinde und sehbehinderte Wähler über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V., Telefon (03 51) 8 09 06 11, E-Mail: info@bsv-sachsen.de, http://www.bsv-sachsen.de/. Die Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung unten links zu finden.
Alternativ dürfen die Wähler eine Hilfsperson, z. B. ein Mitglied des Wahlvorstandes, mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfsperson muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die sie dabei erlangt, geheim halten.
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