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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/02/pm_008.php 28.05.2015 22:38:32 Uhr 16.08.2024 05:36:08 Uhr

Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Die Dresdner Betreuungsbehörde lädt alle Interessierten am Dienstag, 11. Februar, 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend in die Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309, ein. Im Mittelpunkt stehen die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Interessierte werden gebeten, sich telefonisch unter (03 51) 4 88 94 71 und (03 51) 4 88 94 72 anzumelden, da die Platzkapazität begrenzt ist.

 

Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit sind Ereignisse, die wir uns nicht wünschen. Wenn sie aber eintreten und wir können nicht mehr selbst entscheiden, wer entscheidet dann? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie noch häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige regeln.

Der Regelungsumfang kann sehr groß sein, zum Beispiel mit der Krankenkasse, mit Banken, dem Arbeitgeber, dem Sozialleistungsträger und anderen mehr. Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern.

Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Sie hat, sofern der Betroffene eine Patientenverfügung verfasst hat, dafür zu sorgen, dass sein erklärter Wille auch wirklich umgesetzt wird.

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