Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/03/pm_019.php 28.05.2015 22:19:30 Uhr 02.12.2024 04:27:52 Uhr |
Sächsisches Dokument zur Entwicklung der Elbe bis 2015 liegt aus
Hintergrund: Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ein Dokument erarbeitet, das den Zeitplan sowie das Arbeitsprogramm für die Elbe und ihre Nebenflüsse im Freistaat Sachsen darlegt. Dieses Anhörungsdokument liegt ab sofort bis 22. Juni 2013 im Umweltamt zur Einsicht für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden aus. Wer davon Gebrauch machen möchte, wendet sich bitte an das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, Grunaer Straße 2, 2. Obergeschoss, Zimmer W 205 und W 239 a, während der Sprechzeiten - Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr und Dienstag und Donnerstag 9 bis 18 Uhr. Darüber hinaus steht das Dokument beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie online unter http://www.umwelt.sachsen.de/ zur Verfügung. Stellungnahmen sind bitte bis 22. Juni 2013 schriftlich oder per E-Mail an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu richten: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden oder lfulg@smul.sachsen.de.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist im Jahr 2000 in Kraft getreten und hat zum Ziel, den Gewässerzustand in der Europäischen Union nachhaltig zu verbessern, in einem guten Zustand zu halten und das Medium Wasser langfristig zu schützen. Der Freistaat Sachsen hat Anteil an zwei Flusseinzugsgebieten, die unter die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fallen: das der Elbe und das der Oder. Vereinfacht gesehen ist das Einzugsgebiet die Gesamtheit von Zu- und Nebenflüssen eines Gewässers sowie das dazugehörige Grundwasser. Für Dresden ist das Einzugsgebiet der Elbe relevant. Im Stadtgebiet betrifft das 15 oberirdische Gewässer und das Grundwasser.
Zeitgleich wird die Erreichung des guten Gewässerzustandes bis 2015 vorgegeben und angestrebt. Da das nicht überall möglich ist, ist der Bewirtschaftungsplan fortzuschreiben, um die festgelegten Umweltziele bis 2021 oder 2027 zu schaffen. In dem ausliegenden Arbeitsplan werden die Schritte für die Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes bis Ende 2015 erklärt.
Bei Fragen zur Auslage des Anhörungsdokuments aber auch darüber hinaus zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie steht die untere Wasserbehörde der Stadt Dresden unter folgender E-Mail-Adresse gern zur Verfügung: umwelt.recht1@dresden.de.
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