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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/01/c_036.php 29.05.2015 00:38:00 Uhr 18.09.2024 10:39:07 Uhr

Keine Genehmigung für Lagerfeuer auf privaten Flächen nötig

Auf Grund vieler Nachfragen informiert das Umweltamt über die Regelungen der neuen Polizeiverordnung (PVO) zu Lagerfeuer auf Privatgrundstücken, die seit dem 29. Oktober 2004 in Dresden gilt. Für Lagerfeuer, Grillen und Betreiben von Gartenkaminen auf privaten Grundstücken wird gegenüber der bisherigen Praxis ab sofort keine Genehmigung vom Umweltamt mehr benötigt. Das regelt der § 13 Abs. 1 Satz 2 PVO. Brandschutzrecht, Nachbarschaftsrecht und Immissionsschutzrecht müssen dabei eigenverantwortlich von jedermann berücksichtigt werden.

Ausnahme: Liegt ein privates Grundstück in einem Schutzgebiet nach Naturschutzrecht wie Landschaftsschutz-, Naturschutzgebiet oder Naturdenkmal muss offenes Feuer oder Grillen von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. Ob ein Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, steht im Internet unter www.dresden.de/Themenstadtplan im Themen-bereich Umwelt.

Verboten ist nach wie vor das Verbrennen von Abfällen aller Art wie Laub, Gehölzschnitt, Äste, Stämme sowie Bau- und anderes behandeltes Holz: Paragraphen 3 und 27 Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz, Paragraph 4 Pflanzenabfallverordnung und Abfallsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Grundsätzlich ist Lagerfeuer und das Grillen auf öffentlichen Flächen genauso verboten wie in allen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht.

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