Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/03/pm_059.php 21.03.2025 14:05:54 Uhr 22.03.2025 04:06:30 Uhr

Wohngeldbeantragung in Dresden: digital und einfach

Landeshauptstadt nutzt ab sofort den Online-Antragsassistenten des Freistaates Sachsen

Der digitale Wohngeld-Antrag ist jetzt noch komfortabler. Ab sofort nutzt die Landeshauptstadt Dresden den Online-Antragsassistenten von Amt24. Damit wird der Antragsprozess noch einfacher, übersichtlicher und schneller. Der digitale Assistent ist direkt unter www.dresden.de/wohngeld verfügbar.

Ein Onlineassistent für alle Wohngeldarten

Ob Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer oder Wohngeld für im Heim lebende Menschen – alle Wohngeldarten können jetzt vollständig online beantragt werden. Auch Erhöhungsanträge sind digital möglich. 

Umfassendes Online-Serviceangebote

Im Internet unter www.dresden.de/wohngeld finden Antragstellerinnen und Antragsteller neben dem Onlineassistenten auch hilfreiche Erklärungen und Informationen rund ums Wohngeld, eine Checkliste für die Antragstellung und ein Video, das zeigt, wer Anspruch auf Wohngeld hat. Ein Wohngeldrechner hilft bei der Einschätzung, ob Wohngeld infrage kommt.

Digitale Antragstellung hat zahlreiche Vorteile

Mit dem digitalen Antrag kommen Haushalte mit geringem Einkommen schneller an ihr Wohngeld. Sie sparen Zeit und können benötigte Unterlagen direkt hochladen, so dass die Wohngeldstelle die Anliegen zügig bearbeiten kann. Von der Digitalisierung profitieren Leistungsberechtigte und Verwaltungsmitarbeitende gleichermaßen. Die Amt24-Onlineassistenten werden von der Komm24 GmbH fortlaufend optimiert und an die aktuellen gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst.

Mehr Berechtigte aufgrund Wohngeldreform 2025

Dresdnerinnen und Dresdner, die ihre Wohnkosten nicht mit eigenem Einkommen decken können, sollten sich auf www.dresden.de/wohngeld erkundigen, ob für sie Wohngeld infrage kommt. Das gilt auch, wenn Wohngeld in der Vergangenheit nicht bezogen werden konnte. Denn zum 1. Januar 2025 wurden die Einkommensgrenzen und der Leistungsanspruch nochmals deutlich erhöht. Dadurch können nun noch mehr Haushalte in Dresden von einer spürbaren finanziellen Entlastung profitieren.

Die Berechnung des Wohngelds wurde stärker auf tatsächliche Mietkosten ausgerichtet, damit Haushalte mit höheren Mietausgaben entsprechend mehr Unterstützung erhalten. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhalten Wohngeldberechtigte durchschnittlich 15 Prozent mehr Unterstützung. Damit reagiert die Bundesregierung auf die seit Jahren steigenden Wohnkosten. Insbesondere Familien mit Kindern, darunter Alleinerziehende sowie Rentnerinnen und Rentner sollten ihren Anspruch prüfen lassen. Im Jahr 2024 erhielten durchschnittlich 12.993 Dresdner Haushalte Wohngeld. Der Anspruch pro Haushalt lag im Durchschnitt bei 256 Euro im Monat.

Wohngeld unterstützt bei Miete, Wohneigentum und im Heim

Wohngeld greift allen Mieterinnen und Mietern, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern und Heimbewohnerinnen und -bewohnern unter die Arme, deren Einkommen den Lebensunterhalt, nicht jedoch ihre Wohnkosten deckt. Neben Erwerbstätigen und Selbstständigen haben beispielsweise auch Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende ohne Bundesausbildungsbeihilfe, Studentinnen und Studenten ohne BAföG, Arbeitslosengeld-Bezieherinnen und -Bezieher sowie Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter einen Anspruch. Der Wohngeldanspruch wird für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller individuell ermittelt. Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird in Deutschland seit 1965 gewährt.

Zur Digitalisierung der Wohngeldbearbeitung

Bereits seit 29. Dezember 2022 können Dresdnerinnen und Dresdner ihren Wohngeldantrag vollständig online beim Sozialamt einreichen. Ein eigens erstellter Antragsassistent machte das Ausfüllen, Bestätigen und Versenden von zu Hause aus oder mobil möglich. Dieser Assistent wurde jetzt durch den sachsenweit einheitlichen Onlineassistenten abgelöst. Der digitale Wohngeldantrag ist der meistgenutzte Online-Antragsassistent von Amt24. Im Jahr 2024 gingen sachsenweit insgesamt 15.337 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern online ein. Im Januar und Februar 2025 stiegen die Antragszahlen um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.