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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_015.php 07.02.2025 14:14:56 Uhr 17.03.2025 05:25:59 Uhr

Rat bei Mieterhöhung und Betriebskostenproblemen

Mietrechtsberatung ist mit dem Dresden-Pass kostenfrei

Die Betriebskostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar, die Miete wird erhöht oder die Kündigung für die Wohnung liegt im Briefkasten – das kann für Mieterinnen und Mieter belastend und sogar existenzbedrohend sein. Für Ärger zwischen Mieter und Vermieter können auch Mängel in der Mietwohnung oder im Wohnumfeld, Sanierungsvorhaben und Modernisierungsumlagen sowie hohe Betriebskostenabrechnungen sorgen. Eine professionelle Mietrechtsberatung hilft in solchen Fällen. 
 
Die Stadt Dresden bietet Haushalten mit geringem Einkommen über den Dresden-Pass eine kostenfreie Mietrechtsberatung an. Dazu kooperiert das Sozialamt mit dem Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Hilfesuchende bekommen hier eine mündliche Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen. Je nach Notwendigkeit werden sowohl die Kosten für den notwendigen Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter als auch die Kosten für erforderliche Vor-Ort-Termine übernommen. Eine Rechtschutzversicherung ist in dieses Angebot nicht eingeschlossen. Für die Mietrechtsberatung genügt es, bei der Anmeldung im Mieterverein den Dresden-Pass vorzulegen. Besucheradresse: Fetscherplatz 3, 01307 Dresden, Telefon 0351-866450. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, E-Mail: info@mieterverein-dresden.de, Internet: www.mieterverein-dresden.de und  www.dresden.de/mietrechtsberatung

Mietspiegel definiert Obergrenze für Mieterhöhungen

Für alle bestehenden Mietverhältnisse am Dresdner Wohnungsmarkt gilt der Mietspiegel. Er gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist die monatliche Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche. Sie markiert die Obergrenze. Eine Mieterhöhung darf diese nicht übersteigen. Vermieter müssen die Werte des Mietspiegels bei einem Verlangen auf Mieterhöhung benennen. Mieterinnen und Mieter können mithilfe des Mietspiegels die Forderung nach einer höheren Miete überprüfen. Damit kann Streit zwischen den Mietvertragsparteien vermieden werden. Wie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung berechnet wird, erklärt die Mietspiegelbroschüre. Außerdem kann die Vergleichsmiete mithilfe eines Onlinerechners in wenigen Schritten bestimmt werden. Der Mietspiegel wird regelmäßig alle zwei Jahre neu erstellt. Die Zahlen des aktuellen Mietspiegels gelten für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31 Dezember 2026. Broschüre und Onlinerechner sind unter www.dresden.de/mietspiegel abrufbar.

Mietpreisbremse bei Wiedervermietung

Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss in Dresden die sogenannte Mietpreisbremse gemäß der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung beachtet werden. Demnach darf die neue Miete, soweit keine Ausnahmen gelten, die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent nicht übersteigen. Diese Verordnung gilt nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2025.

Hier gibt es den Dresden-Pass

Wer noch keinen Dresden-Pass besitzt, kann ihn bei der Stadtverwaltung beantragen. Das geht digital, per Post und vor Ort im Sozialamt und in den Bürgerbüros. Das Antragsformular steht auf www.dresden.de/dresden-pass zur Verfügung, ebenso wie weitere Informationen. Fragen beantworten die Mitarbeitenden telefonisch und per E-Mail.

Anspruch auf den Dresden-Pass haben Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihres geringen Einkommens ergänzend Sozialleistungen erhalten. Diese Leistungen, für die ein positiver Bescheid vorliegen muss, sind Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 
Hotline: 0351-4884848; Sprechzeiten: Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, E-Mail: dresden-pass@dresden.de; Postadresse: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Sachgebiet Bildung und Teilhabe/Dresden-Pass, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, Internet: www.dresden.de/dresden-pass 

Rund ums Mietwohnen in Dresden

Wie viele andere deutsche Großstädte ist Dresden eine Mieterstadt. Rund 83 Prozent der Dresdner Haushalte wohnen zur Miete. Wohnungsgenossenschaften, große private Wohnungsunternehmen und viele private Einzeleigentümer unterbreiten in Dresden ein vielfältiges Mietwohnungsangebot. Insgesamt rund 253.000 Mietwohnungen gibt es in der Stadt (Stand 12/2024). Die durchschnittliche Miete aller Dresdner Haushalte liegt derzeit bei 7,33 Euro pro Quadratmeter. Das hat die Mietspiegelbefragung im Jahr 2024 ergeben. Dies ist eine Steigerung von 3,8 Prozent gegenüber der letzten Befragung von 2022.

Mieter geben in Dresden durchschnittlich 28 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für Wohnkosten aus. Das geht aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2022 hervor. Bei Haushalten mit geringem Einkommen ist die Wohnkostenbelastung mit mehr als 40 Prozent wesentlich höher. Gerade für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter sind Kostensteigerungen ein Problem. Wohngeld oder Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen von Bürgergeld oder Sozialhilfe müssen dann verstärkt in Anspruch genommen werden. Da es sich bei einem Mietvertrag um einen Einzelvertrag zwischen Mieter und Vermieter handelt, kann die Stadt hinsichtlich einer Prüfung nicht unmittelbar tätig werden. Deshalb gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen die kostenfreie Mietrechtsberatung beim Mieterverein. Weitere Informationen, Kontakte und Antragsformulare zu Wohnhilfen: www.dresden.de/wohnhilfen