Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/friedensrichter-und-protokollfuehrer-3.php 22.01.2020 11:28:12 Uhr 22.12.2024 19:59:00 Uhr

„Signalisieren Sie im Gespräch, dass Sie beide Seiten verstehen!“

Friedensrichterin Anke Schmidt
Friedensrichterin Anke Schmidt

Vorgestellt: Anke Schmidt, Friedensrichterin in Blasewitz-Nord

Die Landeshauptstadt Dresden sucht ab 1. Januar 2021 ehrenamtliche Friedensrichterinnen/-richter sowie Protokollführerinnen/-führer. Interessierte Dresdnerinnen und Dresdner können sich bis zum 6. Februar 2020 schriftlich dafür bewerben. Die ausführlichen Ausschreibungen stehen im Amtsblatt-Nr. 1-2/2020 auf den Seiten 17 bis 19. In Interviews erläutern Dresdnerinnen und Dresdner, was sie zu dieser Tätigkeit bewog. In dieser Ausgabe steht Anke Schmidt,Friedensrichterin in Blasewitz-Nord, Rede und Antwort.

Was sind Ihre konkreten Aufgaben als Friedensrichterin?
Neben den Verwaltungstätigkeiten, welche bei einem öffentlichen Amt anfallen, natürlich „Zuhören". Und den Parteien, sofern es zu einer Verhandlung kommt, dabei zu helfen, Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten. Wie im sonstigen Leben auch, wird es dabei vor allem auf einen Kompromiss hinauslaufen.
Als Abschluss protokollieren meine Protokollführerin und ich die von den Parteien als adäquat empfundene Lösung bezüglich ihrer Streitigkeit. Selbstverständlich dürfen die Parteien den genauen Wortlaut prüfen. Danach ist die Arbeit als Friedensrichter beendet. Man persönlich hofft natürlich immer, dass es bei diesen Einigungen bleibt, diese auch umgesetzt werden und sich das Verhältnis der Parteien untereinander wieder bessert.

Wie oft werden Sie in dieser Tätigkeit eingesetzt?
Grundsätzlich hat jeder Friedensrichter der Stadt an einem Tag im Monat Sprechstunde. Dieser Bereitschaftsdienst, wenn Sie so wollen, beträgt zwei Zeitstunden. Zu diesen zwölf mal zwei Dienststunden im Jahr müssen Sie allerdings weitere Arbeitsstunden hinzurechnen. Wenn Sie Sprechstunde haben, können Sie ja nicht gleichzeitig eine Schiedsverhandlung führen.
Der Zeitaufwand, welcher etwa für Verhandlung, Ladungserstellung, Protokoll und Abrechnung benötigt wird, ist nicht so genau bezifferbar. Das hängt von dem konkreten Fall ab, den Sie dann auf dem Tisch haben werden. Bis auf die Verhandlung selbst, wo man (meiner Erfahrung nach) mindestens zwei Stunden einplanen sollte, sind die anderen Tätigkeiten nicht ganz so zeitraubend, fallen jedoch zusätzlich an. Sie müssen versuchen, es sich so einzurichten, wie es Ihnen passt.
Wenn Sie in einem Stadtteil eingesetzt sind, wo viele Streitfälle auflaufen, erhöht sich natürlich der Zeitaufwand, aber das ist auch von Jahr zu Jahr verschieden, wie Ihnen das Rechtsamt gern bestätigen wird. In meinem Schiedsbezirk war es bisher jedoch relativ ruhig, und ich konnte das mit meiner Berufstätigkeit gut händeln.

Welche Fähigkeiten und Eigenschaften sollte ein Friedensrichter mitbringen?
Bewahren Sie Ruhe, auch wenn die antragstellende Partei nicht so recht einsehen will, warum Sie die Schiedsverhandlung nicht schon morgen durchführen können.
Bewahren Sie Ruhe, wenn Anwälte als Beistände hinzukommen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Der Anwalt hat in der Verhandlung nichts zu sagen. Sie reden mit den Parteien!
Bewahren Sie Ruhe, auch wenn es anfänglich so aussehen mag, als würde kein Gespräch zustande kommen können.
Versuchen Sie, das „Pulververschießen" in Grenzen zu halten, und warten Sie auf Ihre Chance, wo Sie mit Ihren Fragen einhaken können, um den Sachverhalt zu klären. Sowohl das Verfahren an sich, als auch die konkrete Verhandlung erfordern von Friedensrichter und Protokollführer viel Geduld. Ein aufbrausender Charakter wird die erhitzten Gemüter schlecht abkühlen können.
Also welche Fertigkeiten sollten Sie mitbringen? Sie sollten sich in Geduld üben können, sich von Stress und Aggression nicht aus der Ruhe bringen lassen, sich in die Empfindungen der Parteien einfühlen können, lösungsorientiert und vermittelnd denken und vor allem Freude an Ihrem Ehrenamt haben. Sie machen das freiwillig! Das können Sie den Parteien auch mitteilen. Sie machen das, um anderen zu helfen, sie zu unterstützen. Ein Egoist oder Egozentriker wäre da fehl am Platze.

Gibt es Erfahrungen, die Sie geprägt haben in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Jeder Antrag prägt einen in gewisser Hinsicht. Die Tätigkeit ändert die eigene Sicht auf die Dinge. Man könnte sagen, dass das Amt des Friedensrichters die Perspektive oder den Blickwinkel auf Probleme des täglichen Lebens erweitert. Teilweise findet man sich in den geschilderten Sachverhalten auch selbst wieder. Wir alle denken doch immer, dass wir mit unseren Problemen und Befindlichkeiten allein sind. So allein gelassen man sich auch fühlen mag, es gibt aber immer jemanden, der so etwas Ähnliches auch schon einmal bewältigt hat.
Wichtig ist, dass man beiden Parteien klarmacht, dass man ihre Empfindungen durchaus nachvollziehen kann. Erst wenn Sie signalisieren, dass Sie die Parteien verstehen, werden sie Sie als Vermittler in ihrer Mitte akzeptieren. Und ohne diese Akzeptanz funktioniert kein klärendes Gespräch. Seien Sie offen, auch wenn die Sachverhalte noch so abstrus erscheinen. Sehr oft geht es um Empfindungen, die verletzt wurden.
Und ich denke, dass dies in den meisten Fällen völlig absichtslos, also ohne Vorsatz geschieht. Ich würde mir nur wünschen, dass die Menschen das klärende Gespräch früher suchen würden und nicht erst dann, wenn eine Vermittlung fast nicht mehr möglich ist. Sich eventuell dann gegenseitig vor Gericht zu zerren, macht das Leben sicher nicht lebenswerter.

Welchen Rat haben Sie für Menschen, die sich dafür interessieren?
Scheuen Sie sich nicht, sich zu bewerben! Wenn Sie sich grundsätzlich vom Ausschreibungstext angesprochen und sich hierfür qualifiziert fühlen, Sie helfen und sich einbringen wollen, dann bewerben Sie sich. Mehr, als dass sich die Stadtbezirksbeiräte für einen anderen Kandidaten entscheiden, kann Ihnen nicht passieren