Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/friedensrichter-und-protokollfuehrer-2.php 15.01.2020 13:07:49 Uhr 08.11.2024 12:26:41 Uhr |
Vorgestellt: Martina Doms
Protokollführerin in der Schiedsstelle Dresden-Klotzsche
Die Landeshauptstadt Dresden sucht ab 1. Januar 2021 ehrenamtliche Friedensrichterinnen/-richter sowie Protokollführerinnen/-führer. Interessierte Dresdnerinnen und Dresdner können sich bis zum 6. Februar 2020 schriftlich dafür bewerben. Die ausführlichen Ausschreibungen stehen im Amtsblatt-Nr. 1-2/2020 auf den Seiten 17 bis 19. In Interviews erläutern Dresdnerinnen und Dresdner, was sie zu dieser Tätigkeit bewog. In dieser Ausgabe steht Martina Doms, Protokollführerin in Dresden-Klotzsche, Rede und Antwort.
Was sind Ihre konkreten Aufgaben als Friedensrichter/Protokollführer?
- Führen eines Gesprächsprotokolls während Vorsprache des Bürgers bzw. Antragstellung auf Schlichtung,
- Vordrucke ausfertigen, wie ein Antrag auf Schlichtung, Terminabsprache zur Verhandlung mit dem Stadtbezirksamt,
- Mitsprache beim Schlichtungsgespräch. Jedoch liegt die Entscheidung bei der Friedensrichterin bzw. beim Friedensrichter,
- Schriftliche Niederlegung des Ergebnisses der Schlichtungsverhandlung.
Wie oft werden Sie in dieser Tätigkeit eingesetzt?
Einmal im Monat zur öffentlichen Sprechstunde des Friedensrichters, weitere Male bei Schlichtungsverhandlungen. Dies können bis zu zwei Verhandlungen im Monat sein.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften sollte ein Friedensrichter/Protokollführer mitbringen?
Ein freundlicher Umgang mit der Bürgerin oder dem Bürger ist eine wichtige Voraussetzung ebenso wie gute Computer-Kenntnisse. Außerdem muss man für eine gute Gesprächsatmosphäre sorgen. Auch die fehlerfreie Aufnahme des Gesprächsprotokolls ist wichtig sowie die richtige Zusammenfassung und schriftliche Niederlegung des Bürgeranliegens. Ein weiteres Thema ist die Unterstützung des Friedensrichters bei der Gesprächsführung.
Gibt es Erfahrungen, die Sie geprägt haben in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Die Gleichbehandlung beider Parteien ist wichtig. Das bedeutet, beiden gibt man die gleiche Zuwendung und muss beiden gleichermaßen zuhören. Man darf keine Bewertungen abgeben und muss immer sachlich und ruhig bleiben. Wichtig ist, beide Parteien dazu anzuregen, friedlich nach einer gemeinsamen Lösung des Konfliktes zu suchen, mit der alle einverstanden sein können. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Partei benachteiligt wird.
Welchen Rat haben Sie für Menschen, die sich für eine Tätigkeit in so einem Amt interessieren?
Diese Tätigkeit sollte ausüben,
- wer sich dafür interessiert, die Welt ein wenig besser zu machen,
- wer sich zutraut, sich in andere Menschen hinein zu versetzen und die Konflikte beider Parteien zu verstehen sucht,
- wer geduldig und konstruktiv Probleme angehen und lösen will. Dann steht am Ende der Erfolg in Form einer Einigung.