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https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/anmeldung/elternbeitraege.php 01.04.2025 13:26:49 Uhr 02.04.2025 07:54:58 Uhr

Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung

Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagseinrichtungen oder Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag auf Basis des § 15 Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der „Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)“ erhoben.

Der Elternbeitrag ist für Kindertagespflege, sowie für Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft stadtweit gleich und unterscheidet sich in der Höhe lediglich nach der gewählten Betreuungsart und der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit.

Der Elternbeitrag wird durch den Träger der Kindertageseinrichtung erhoben. Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle oder in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreuen lassen, erhalten einen Elternbeitragsbescheid des Amtes für Kindertagesbetreuung. Die Elternbeiträge in privaten Kindertageseinrichtungen werden von diesen eigenständig festgelegt und sind in der Regel höher als in Kindertageseinrichtungen in freier oder kommunaler Trägerschaft.

Gemäß der Elternbeitragssatzung vom 25.03.2022 in geänderter Form vom 31.03.2025 betragen die ungekürzten Elternbeiträge ab dem 1. April 2025 für Kinder im Krippenbereich 16,5 Prozent der Betriebskosten, im Kindergartenbereich 28 Prozent der Betriebskosten, im Hort 29 Prozent der Betriebskosten. Die ungekürzten Elternbeiträge für den Hortbesuch an Förderschulen entsprechen den Elternbeiträgen im Regelhort.

Diese Elternbeiträge werden jährlich zum 1. September um 0,3 Prozentpunkte auf Grundlage der Betriebskosten aller Dresdner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Vorjahr gesenkt.

Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle im Amt für Kindertagesbetreuung.

Höhe des Elternbeitrags ab dem 1. April 2025

Reduzierung des Elternbeitrags

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