Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/anmeldung/Versicherung.php 01.09.2023 14:12:47 Uhr 21.12.2024 15:31:10 Uhr |
Versicherung in der Kindertagesbetreuung
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) VII sind alle Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen, inklusive der in Tagespflege betreuten, gesetzlich unfallversichert. Versicherungsträger ist die Unfallkasse Sachsen in Meißen.
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein, wenn es während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung bei einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Hin- und Rückweg zwischen dem Zuhause und der Einrichtung zu einem Unfall kommt. Nach einem Unfall werden unter anderem die Kosten folgender Leistungen übernommen:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung ohne zeitliche Begrenzung
- Aufenthalt in Krankenhäusern, Kur- und Rehabilitationskliniken
- Arznei-, Verband- und Heilmittel (auch Krankengymnastik und andere Therapieformen)
- Pflege zu Hause
- Einzelunterricht im Krankenhaus oder zu Hause und
- Ersatz von beschädigten oder verloren gegangenen Hilfsmitteln (z. B. Brillen)
Versicherung während Veranstaltungen und Fahrten
Schadenersatz für Sachschäden
Haftpflichtansprüche gegenüber Tagespflegepersonen und Personal der Kindertageseinrichtungen
Haftpflichtansprüche gegenüber Kindern in Tageseinrichtungen
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung
Besucheranschrift
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Telefon
0351-4885131
Fax 0351-4885003
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
Postanschrift
Postfach 120020
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich:
Montag ab 13 Uhr
Dienstag 17 bis 18 Uhr
Donnerstag 17 bis 18 Uhr