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https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/hygiene/infektionsschutz/mpox.php 05.09.2024 13:22:36 Uhr 07.09.2024 14:15:16 Uhr

Mpox

Informationen zur Viruserkrankung
Affenpockenvirus

Mpox (früher Affenpocken) wird durch ein Virus ausgelöst, welches dem „klassischen“ Pockenvirus ähnelt. Seit Mai 2022 werden Fälle von Mpox in Deutschland und weiteren Ländern außerhalb Afrikas berichtet, unabhängig davon, ob eine Reise in west- oder zentralafrikanische Länder stattgefunden hat.

Die Viren können vor allem durch direkten Haut- oder Schleimhautkontakt, beim Sex oder durch gemeinsam benutzte Kleidung, Bettwäsche, Handtücher oder Gegenstände übertragen werden. Üblicherweise treten 5 bis 21 Tage nach der Infektion erste Krankheitszeichen wie Fieber, Kopf-, Muskel-, Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten auf. Einige Tage später können sich schmerzhafte Hautveränderungen entwickeln, die ihr Erscheinungsbild ändern: zunächst kleine Flecken, dann Bläschen, die letztlich verkrusten und abfallen.

Vor allem Gesicht, Handflächen und Fußsohlen, aber auch der Intimbereich (Genital- und/ oder Analregion) können vom Ausschlag betroffen sein. Die Symptome dauern 2 bis 4 Wochen an. Bei Erwachsenen ist die Schwere der Erkrankung meist mild oder moderat. Schwere, komplikationsreiche Krankheitsverläufe können jedoch bei Neugeborenen, Kindern, Schwangeren, alten Menschen und Menschen mit Immunschwächen (z. B. bei Krebserkrankungen, HIV-Infektion, nach Transplantation) auftreten. Eine Übertragung des Mpox-Virus auf eine Kontaktperson ist von Beginn der Erkrankung bis zum vollständigen Abklingen der Symptome und Abheilen der Wunden möglich.

Personen, die die aufgeführten Krankheitszeichen an sich bemerken, stellen sich bitte nach vorheriger telefonischer Ankündigung in der Hautarztpraxis oder bei einer Fachärztin/einem Facharzt für Infektiologie/Hauterkrankungen vor und meiden bis zur Abklärung enge Körperkontakte.

Personen, die Kontakt zu einer an Mpox erkrankten Person hatten, melden sich bitte beim Amt für Gesundheit und Prävention, beobachten sich für 21 Tage nach Kontakt auf das Auftreten von Krankheitszeichen und meiden enge Körperkontakte.

Sowohl für an Mpox Erkrankte als auch für bestimmte Kontaktpersonen kann eine häusliche Isolation und ein Tätigkeitsverbot von 21 Tagen nach Krankheitsbeginn angeordnet werden.

Robert Koch-Institut: „Häusliche Isolierung bei bestätigter Mpox-Infektion“ (PDF)

Wichtig ist die Beachtung allgemeiner Präventionsmaßnahmen. Eine Schutzimpfung von Personen mit erhöhtem Infektions- und Expositionsrisiko bleibt eine ärztliche Einzelfallentscheidung und orientiert sich an den Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission.