Nach einer erfolgreich absolvierten stationären Rehabilitation für Abhängigkeitskranke gewährt der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) eine ambulante Nachsorge für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Sie wird gewährt, um die Ergebnisse der Therapie in den Alltag zu integrieren und die erlernte Abstinenz zu festigen.
Wir leisten Nachsorge im therapeutischen Einzelgespräch mit einem festen Bezugstherapeuten und bieten zwei wöchentlich stattfindende, halboffene Nachsorgegruppen an. Diese Gruppen werden therapeutisch angeleitet und haben einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten. Aufnahmen in diese Gruppen sind nach Absprache mit dem Bezugstherapeuten möglich.
Im Rahmen der Nachsorge thematisieren wir die Herausforderungen Ihrer zufrieden abstinenten Lebensweise und die speziellen Anforderungen Ihres Lebens.
- Sie haben eine stationäre Suchttherapie und ggf. Adaption hinter sich?
- Sie möchten sich auch weiterhin mit ihrer Suchterkrankung sowie ggf. weiteren psychischen Erkrankungen auseinandersetzen?
Die ambulante Nachsorge sollte noch in Ihrer stationären Einrichtung (Klinik, Adaption) beantragt werden.
Folgendes kann nicht im Rahmen der ambulanten Nachsorge angeboten werden:
- Drogenscreenings
- Traumatherapie
- Kinderbetreuung