Die Landeshauptstadt Dresden fördert Selbsthilfegruppen zu gesundheitlichen und sozialen Themen auf der Grundlage des "Sächsischen Kommunaleigenveranwortungsstärkungsgesetzes" (SächsKomEigVStärkG) in Verbindung mit der "Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung" (SächsKomPauschVO) und der "Fachförderrichtlinie Soziales" in den jeweils aktuellen Fassungen.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind Selbsthilfegruppen, die:
- in der Stadt Dresden tätig sind
- mindestens 6 ständige Mitglieder haben
- grundsätzlich offen sind für weitere interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des jeweiligen Themenbereichs
- sich regelmäßig treffen
- mindestens ein halbes Jahr bestehen (ab Registrierung in der Selbsthilfegruppendatei bei KISS)
- nicht gewinnorientiert arbeiten sowie
- die Anforderungen der gültigen rechtlichen Normen zur Selbsthilfeförderung des Freistaates Sachsen erfüllen.
Nicht förderfähig sind:
- Gruppen, die überwiegend außenorientiert arbeiten
- Vereins- und Verbandsarbeit
- Freizeitaktivitäten
- ständig professionell angeleitete Gruppenangebote
- die Arbeit von Gruppen, deren politische Neutralität und weltanschauliche Offenheit nicht gegeben ist
Die Zuwendung ist jeweils im Voraus für das darauffolgende Kalenderjahr zu beantragen. Antragsschluss ist der 31. Oktober.
Zu beachten ist, dass keine Mietzuschüsse an Selbsthilfegruppen ausgereicht werden, wenn die Trägermiete der Einrichtungen bereits zu mehr als 50 % gefördert wird.