Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/orientierungshilfen/politische-teilhabe.php 21.07.2023 10:03:04 Uhr 21.12.2024 17:32:48 Uhr |
Politik mitgestalten
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen, wie Sie das Leben in Dresden politisch mitgestalten können. In den verschiedenen Rubriken erfahren Sie, worauf Sie dabei achten müssen und wie Sie selbst aktiv werden können.
Möglichkeiten Politik mitzugestalten für alle zugewanderten Menschen
Mitgliedschaft in Vereinen
In Dresden gibt es viele Vereine, die von zugewanderten Menschen gegründet wurden. Diese Vereine helfen bei der Integration von neu zugewanderten Menschen. Ein anderer Teil bietet Angebote in den Bereichen: kulturelles Erbe, Freizeit, Bildung, Sport oder Politik. Es gibt in Dresden aber viel mehr Vereine.
Wenn Sie in Ihrer Freizeit freiwillig für die Gesellschaft oder Gemeinschaft arbeiten, nennt man diese Arbeit „Ehrenamt“, „bürgerschaftliches Engagement“ oder auch „freiwillige Arbeit“. Hier finden Sie weitere Informationen.
Gemeinsam mit anderen Menschen, egal ob hier geboren oder zugewandert, können Sie selber einen Verein gründen. Das ist aber nicht so einfach. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im „House of Resources“ helfen Ihnen gern:
Die Stadtpolitik mitgestalten
Wenn Sie die Politik der Stadt Dresden mitgestalten möchten, gibt es dafür viele Möglichkeiten. Es ist nicht wichtig, ob Sie aus der Europäischen Union oder aus einem Drittstaat kommen oder eingebürgert sind.
Allgemeine Informationen zur Stadtpolitik, finden Sie auf der folgenden Internetseite unten im Faltblatt "Wie funktioniert Stadtpolitik in Dresden":
Fragen an den Oberbürgermeister oder den Stadtrat stellen
Wenn Sie Fragen an den Oberbürgermeister haben, können Sie zum Beispiel die Einwohnerfragestunde nutzen. Sie findet zweimal im Jahr in einer Stadtratssitzung statt. Hier erfahren Sie, wie Sie daran teilnehmen können.
Eine andere Möglichkeit mit dem Oberbürgermeister zu reden, ist der Besuch seiner monatlichen Sprechstunde. Dafür müssen Sie sich vorher anmelden. Das können Sie auf folgender Seite:
Regelmäßig besucht der Oberbürgermeister die Dresdner Stadtbezirksämter und Ortschaften. Auch hier können Sie mit ihm sprechen. Die Termine werden im Dresdner Amtsblatt sowie in einer Pressemitteilung angekündigt. Zur Seite der Stadtbezirksämter, der Ortschaften und es Amtsblattes gelangen Sie hier:
Auch über Facebook können Sie den Oberbürgermeister über den folgenden Link erreichen.
Mindestens einmal im Jahr wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt. Daran können Sie teilnehmen. In Einwohnerversammlungen werden wichtige städtische Planungen vorgestellt und Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner beantwortet. Sie können aber auch Ihre Meinung vortragen. Einwohnerversammlungen werden im Dresdner Amtsblatt sowie mit einer Pressemitteilung angekündigt. Zu den Seiten des Amtsblattes und der Pressemitteilungen geht es hier:
Fragen an die Stadtbezirksämter und Ortschaften stellen
Die Stadt Dresden ist in zehn Stadtbezirksämter und neun Ortschaften aufgeteilt. Sie heißen zum Beispiel Altstadt, Dresden, Plauen, Prohlis, Cossebaude, Langebrück, Schönborn oder Weixdorf. Die vollständige Aufzählung finden Sie hier.
Mit Fragen oder Ideen zur Mitgestaltung Ihres Stadtbezirksamtes oder Ihrer Ortschaft können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbezirksämter oder Verwaltungsstellen der Ortschaften wenden. Die Kontakte und Öffnungszeiten finden sie oben, wenn Sie den Links folgen.
Fragen an die Stadtbeziksbeiräte und Ortschaftsräte stellen
In jedem Stadtbezirksamt und jeder Ortschaft gibt es einen Stadtbezirksbeirat oder Ortschaftsrat. Er berät regelmäßig in öffentlicher Sitzung wichtige Themen, die das Stadtbezirksamt oder die Ortschaft betreffen. Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, diese Sitzungen zu besuchen. Sie können dort Fragen stellen und Ihre Meinung sagen. Wann Ihr Stadtbezirksbeirat oder Ortschaftsrat seine nächste Sitzung hat, erfahren Sie hier:
Einwohneranträge stellen
Durch einen Einwohnerantrag können Sie eine Einwohnerversammlung fordern. Sie können aber auch erreichen, dass ein Thema im Stadtrat besprochen wird. Dafür müssen Sie das Anliegen genau benennen und Unterschriften von mindestens fünf Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt sammeln. Wer unterschreibt, muss über 16 Jahre alt sein. Ist der Einwohnerantrag gültig, dann muss der Stadtrat Ihr Anliegen innerhalb von drei Monaten besprechen. In dieser Frist muss auch die Einwohnerversammlung stattfinden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Im Integrations- und Ausländerbeirat mitarbeiten
Der Integrations- und Ausländerbeirat Dresden vertritt die Interessen der zugewanderten Menschen gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Alle Planungen der Stadt, die das Leben zugewanderter Menschen betreffen, werden im Integrations- und Ausländerbeirat besprochen. Der Beirat gibt eine Empfehlung ab, bevor der Stadtrat einen Beschluss fasst. Im Integrations- und Ausländerbeirat arbeiten 20 Mitglieder. Neun davon sind Stadträtinnen und Stadträte und elf zugewanderte Menschen. Die elf Männer und Frauen werden im Abstand von fünf Jahren von den in Dresden lebenden Menschen mit ausländischem Pass (Europäische Union und Drittstaaten) gewählt und danach vom Stadtrat bestätigt. Sie können gewählt werden, wenn Sie am Wahltag seit drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und schon mindestens ein Jahr in Deutschland leben. Sie müssen 18 Jahre alt sein und sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Auch wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben oder eingebürgert sind, dürfen Sie in den Integrations- und Ausländerbeirat gewählt werden. Wenn Sie für den Integrations- und Ausländerbeirat kandidieren wollen, müssen Sie die Regeln der Wahlordnung einhalten. Die Liste der Mitglieder, die Aufgaben und Grundlagen des Beirates finden Sie in 15 Sprachen, darunter Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch und Arabisch hier:
Öffentliche Beteiligung durch Ämter der Stadtverwaltung
Bevor wichtige Planungen der Ämter dem Stadtrat vorgelegt werden, finden häufig Informationsveranstaltungen statt. Dort können Sie Fragen stellen, Vorschläge machen und Ihre Meinung sagen. Regelmäßig finden solche Veranstaltungen bei Bauplanungen statt. Im Dresdner Amtsblatt oder in Pressemitteilungen werden die Termine angekündigt. Diese Internetseiten finden Sie hier:
Öffentliche Veranstaltungen gibt es aber auch zu anderen wichtigen städtischen Themen, zum Beispiel zum Integrationskonzept oder zur Stärkung von Vielfalt und Weltoffenheit in Dresden. Auch diese Termine werden im Dresdner Amtsblatt oder in den Pressemitteilungen bekanntgegeben.
Mit dem Quartiersmanagement im Stadtteil zusammenarbeiten
In den Dresdner Stadtteilen Nördliche Johannstadt, Gorbitz, Prohlis und im Wohngebiet Am Koitschgraben arbeitet ein Quartiersmanagement. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen zum Beispiel, die politische Mitgestaltung der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtteil zu verbessern. Sie vermitteln bei Problemen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Hier finden Sie die vollständigen Aufgaben und Kontakte zu den Quartiersmanagements:
Vorschläge, Bitten oder Beschwerden an den Stadtrat oder den Sächsischen Landtag schreiben
Wenn Sie sich über ein Problem beschweren möchten, für das der Stadtrat oder der Sächsische Landtag zuständig ist, dann können Sie eine Petition schreiben. Eine Petition ist eine Beschwerde, eine Bitte oder ein Vorschlag.
Hier finden Sie weitere Informationen, die Online-Formulare und die Kontakte:
An Umfragen teilnehmen
Die Stadt Dresden führt regelmäßig Umfragen durch. Die Ergebnisse stehen jedem Einwohner und jeder Einwohnerin kostenlos auf unten genannter Seite zur Verfügung. In Umfragen besteht die Möglichkeit, die eigenen Meinungen und Wünsche zu bestimmten Themen wie z.B. Umwelt, Verkehr und Wohnen auszudrücken. Die Beantwortung von Umfragen kann der Stadt Dresden helfen, Probleme und Zusammenhänge zu erkennen.
Mitglied in einer Partei werden
In Deutschland gibt es viele politische Parteien. Sie können in eine Partei eintreten, wenn Sie mit den Zielen der Partei einverstanden sind. Parteien nehmen an Wahlen teil. Sie vertreten ihre Wählerinnen und Wähler in den Parlamenten (Sächsischer Landtag, Deutscher Bundestag). Erhält eine Partei sehr viele Stimmen, kann sie allein die Regierung bilden. Oft schließen sich auch mehrere Parteien zu einer Regierung zusammen. Menschen mit ausländischem Pass können Mitglied oder „Gast“ in einer deutschen Partei werden. Das regelt jede Partei selbst. Sie können sich über die genauen Regeln im Internet oder in den Ortsverbänden/Kreisverbänden der Parteien informieren. Um die Ziele einer Partei kennenzulernen, können Sie zum Beispiel Veranstaltungen der Parteien besuchen oder mit anderen Parteimitgliedern sprechen. Sie können aber auch im Internet nachlesen oder eine Sprechstunde der Partei besuchen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Parteien:
Sprechstunden besuchen
Die Fraktionen im Dresdner Stadtrat und im Sächsischen Landtag, aber auch die Orts- und Kreisverbände der Parteien führen regelmäßig Sprechstunden für die Einwohnerinnen und Einwohner durch. Auch Stadtratsmitglieder oder Abgeordnete des Sächsischen Landtages bieten Sprechstunden an. Wenn Sie eine Sprechstunde besuchen möchten, um über Vorschläge oder Probleme zu sprechen, dann können Sie die Sprechzeiten im Internet nachlesen.
Mitglied in einer Bürgerinitiative werden
Eine Bürgerinitiative ist eine Gemeinschaft von Menschen, die ein gemeinsames politisches, soziales oder ökologisches Ziel verfolgen. Meist gibt es einen Anlass, der zur Gründung einer Bürgerinitiative führt. Das können zum Beispiel Bauplanungen oder die geplante Schließung einer wichtigen Einrichtung sein. Bürgerinitiativen versuchen Einfluss auf die Entscheidung der Politik zu nehmen. Sie können als Verein organisiert sein. Das müssen sie aber nicht. Wenn Sie mit einer geplanten Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie eine Bürgerinitiative gründen oder Mitglied einer Bürgerinitiative werden.
Mitglied in einer Gewerkschaft werden
In Gewerkschaften sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig organisiert. Das Ziel der Gewerkschaft ist es, wirtschaftliche, soziale, politische und gesellschaftliche Interessen der Mitglieder zu vertreten. Gewerkschaften kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Lohn, Arbeitszeit, Urlaub) und schließen Verträge mit den Arbeitgeberverbänden ab. In Deutschland gibt es viele Gewerkschaften. Menschen mit ausländischem Pass können Mitglied in einer deutschen Gewerkschaft werden. Sie können sich über die genauen Regeln im Internet oder bei Ihrem Betriebsrat im Unternehmen informieren. Manche Gewerkschaften haben mehrsprachige Internetseiten. Hier finden Sie eine Liste aller Gewerkschaften in Deutschland:
Politische Aktionen organisieren
Wenn Sie ein politisches Ziel haben, dann können Sie eine öffentliche Versammlung (zum Beispiel Kundgebung, Veranstaltung oder Demonstration) durchführen. Diese müssen Sie rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde anmelden. Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Formulare und Kontakte.
Für die Umsetzung eines politischen Ziels können Sie auch allein oder mit anderen Menschen politische Aktionen organisieren. Sie können auch mit Vereinen, Initiativen, Parteien oder Stiftungen zusammenarbeiten. Sie können zum Beispiel Tagungen, Vorträge, Gesprächsrunden, Unterschriftenaktionen oder auch die Verteilung von Informationsblättern in der Stadt organisieren. Es ist ratsam hier mit anderen Partnern zusammenzuarbeiten, die schon mehrere Jahre politische Aktionen durchführen.
Gut zu wissen
Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen
Viele Vereine von zugewanderten Menschen in Sachsen haben im Jahr 2017 einen gemeinsamen Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen e. V. gegründet. Der Verband vertritt die Interessen der zugewanderten Menschen gegenüber der Landespolitik. Weitere Informationen finden Sie hier:
Beirat für Migration und Integration
Beim Sächsischen Staatsministerium für Gleichstellung und Integration arbeitet ein „Beirat für Migration und Integration“. Er wird von einem Vertreter oder einer Vertreterin des Ministeriums geleitet. Die Mitglieder kommen zum Beispiel aus Migrantenorganisationen, aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Der Beirat unterstützt das Ministerium bei seiner Arbeit, um die Integration von neuzugewanderten Menschen weiter zu verbessern. Hier finden Sie weitere Informationen:
Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat
Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat ist der Zusammenschluss der bundesweit über 400 Integrations- und Ausländerbeiräte. Er ist die Interessenvertretung der zugewanderten Menschen und berät die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat. Auch der Dresdner Integrations- und Ausländerbeirat ist dort Mitglied. Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen zu Politik und Gesellschaft erhalten
Sie haben Fragen zu Staat und Politik? Sie suchen Informationen, um Deutschland besser zu verstehen? Dann können Sie kostenlos oder für wenig Geld in der Landeszentrale und der Bundeszentrale für politische Bildung Hilfe erhalten. Dort gibt es viele mehrsprachige Informationsmaterialien. Die Internetseiten finden Sie hier:
Informationen zur politischen Mitgestaltung erhalten
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie viele Informationen zur politischen Mitgestaltung. Nicht alle zugewanderten Menschen können alle Möglichkeiten nutzen. Es kommt darauf an, ob Sie aus der Europäischen Union oder aus einem Drittstaat kommen oder eingebürgert sind.
Bitte scrollen Sie bei dem folgenden Link nach unten zu "Faltblatt -Das Stadtleben aktiv mitgestalten-". Sie finden dort Informationen in Englisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Tigrinya und Vietnamesisch.
Politik mitgestalten als Bürgerin und Bürger der Europäischen Union
Sie haben alle Möglichkeiten, die im ersten Abschnitt aufgeführt sind. Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union besitzen Sie weitere Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung. Diese werden nun dargestellt.
Den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wählen und selbst kandidieren
Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin ist Vorsitzender/Vorsitzende des Stadtrates und Leiter/Leiterin der Stadtverwaltung. Die Wahl findet im Abstand von sieben Jahren statt. Zur Wahl sind Sie berechtigt, wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Dresden Ihren Hauptwohnsitz haben. Sie können auch für diese Aufgabe kandidieren, wenn Sie am Wahltag über 18 Jahre, aber unter 65 Jahre alt sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Den Stadtrat wählen und selbst kandidieren
Der Stadtrat ist die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählte politische Vertretung. Der Stadtrat entscheidet über die Anliegen und Vorhaben der Stadtverwaltung.
Der Stadtrat wird im Abstand von fünf Jahren gewählt. Sie dürfen den Stadtrat wählen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben. Der Stadtrat besteht aus 70 Männern und Frauen. Der Vorsitzende ist der Oberbürgermeister. Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union dürfen Sie den Stadtrat wählen und für ihn kandidieren. Informationen zur Stadtratswahl, die auch als Kommunalwahl bezeichnet wird, finden Sie hier:
Den Integrations- und Ausländerbeirat wählen und selbst kandidieren
Der Integrations- und Ausländerbeirat Dresden vertritt die Interessen der zugewanderten Menschen gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Alle Planungen der Stadt, die das Leben zugewanderter Menschen betreffen, werden im Integrations- und Ausländerbeirat besprochen. Der Beirat gibt eine Empfehlung ab, bevor der Stadtrat einen Beschluss fasst. Im Integrations- und Ausländerbeirat arbeiten 20 Mitglieder. Neun davon sind Stadträtinnen und Stadträte und elf zugewanderte Menschen. Die elf Männer und Frauen werden im Abstand von fünf Jahren von den in Dresden lebenden Menschen mit ausländischem Pass (zum Beispiel aus der Europäischen Union) gewählt und danach vom Stadtrat bestätigt. Sie können gewählt werden, wenn Sie am Wahltag seit drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und schon mindestens ein Jahr in Deutschland leben. Sie müssen 18 Jahre alt sein. Wenn Sie für den Integrations- und Ausländerbeirat kandidieren wollen, müssen Sie die Regeln der Wahlordnung einhalten. Hier finden Sie weitere Informationen in 15 Sprachen, darunter Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch und Arabisch:
Den Ortschaftsrat wählen und selbst kandidieren
Wenn Sie seit mindestens drei Monaten in einer Ortschaft der Stadt Dresden wohnen (Hauptwohnsitz), dann können Sie als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union auch den Ortschaftsrat wählen oder für ihn kandidieren. Sie müssen über 18 Jahre alt sein. Die Wahl findet im Abstand von fünf Jahren statt. Weitere Informationen finden Sie hier:
Den Stadtbezirksbeirat wählen und selbst kandidieren
Der Stadtbezirksbeirat entscheidet über die Angelegenheiten des Stadtbezirkes, in dem er gewählt wurde. Alle Bürger und Bürgerinnen, die seit mindestens 3 Monaten innerhalb von einem der Stadtbezirke in Dresden wohnen und über 18 Jahre alt sind, dürfen in ihrem Wohnort den Stadtbezirksbeirat wählen oder für ihn kandidieren. Die Wahl findet im Abstand von fünf Jahren statt. Hier finden Sie weitere Informationen:
Ein Bürgerbegehren durchführen
Durch ein Bürgerbegehren können Sie einen Bürgerentscheid fordern. Dafür müssen Sie einen Entscheidungsvorschlag und eine Begründung schreiben. Der Entscheidungsvorschlag muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein. Ebenso muss der Text einen Vorschlag enthalten, wie die Kosten des Entscheidungsvorschlages bezahlt werden sollen. Wenn Sie ein Bürgerbegehren planen, müssen Sie das vorher in der Stadtverwaltung bekannt geben. Für das Bürgerbegehren müssen Sie Unterschriften von mindestens fünf Prozent aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt (Deutsche und Menschen aus der Europäischen Union) sammeln. Wer unterschreibt, muss über 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Dresden haben. Ob das Bürgerbegehren zulässig ist, entscheidet nach Abgabe der Unterschriften der Stadtrat. Wenn das Bürgerbegehren zulässig ist, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Für ein Bürgerbegehren sind viele Regeln einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie hier:
Am Bürgerentscheid teilnehmen
Ein Bürgerentscheid kann durch ein zulässiges Bürgerbegehren oder durch einen Beschluss des Stadtrates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt (Deutsche und Menschen aus der Europäischen Union), die über 18 Jahre alt sind und seit 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben, dürfen am Bürgerentscheid teilnehmen. Der Bürgerentscheid wird durch die Stadtverwaltung vorbereitet. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit zugestimmt hat und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung
Das Europäische Parlament wählen und selbst kandidieren
Zur Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Parlament. Sie berechnet sich nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner des Staates. Die Wahl findet im Abstand von fünf Jahren statt. Wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen, dann sind Sie wahlberechtigt. Sie dürfen aber nur einmal wählen, auch wenn Sie gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten wahlberechtigt sind. Wenn Sie für das Europäische Parlament kandidieren wollen, müssen sie am Wahltag über 18 Jahre alt sein. Sie müssen in Deutschland wohnen. Sie können nur in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Wahl kandidieren. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Politik mitgestalten als Bürgerin und Bürger aus Drittstaaten
Sie haben alle Möglichkeiten, die im ersten Abschnitt aufgeführt sind. Als Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates ist Ihre wichtigste politische Vertretung der Integrations- und Ausländerbeirat in Dresden.
Den Integrations- und Ausländerbeirat wählen und selbst kandidieren
Der Integrations- und Ausländerbeirat Dresden vertritt die Interessen der zugewanderten Menschen gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Alle Planungen der Stadt, die das Leben zugewanderter Menschen betreffen, werden im Integrations- und Ausländerbeirat besprochen. Der Beirat gibt eine Empfehlung ab, bevor der Stadtrat einen Beschluss fasst. Im Integrations- und Ausländerbeirat arbeiten 20 Mitglieder. Neun davon sind Stadträtinnen und Stadträte und elf zugewanderte Menschen. Die elf Männer und Frauen werden im Abstand von fünf Jahren von den in Dresden lebenden Menschen mit ausländischem Pass (zum Beispiel aus Drittstaaten) gewählt und danach vom Stadtrat bestätigt. Sie können gewählt werden, wenn Sie am Wahltag seit drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und schon mindestens ein Jahr in Deutschland leben. Sie müssen 18 Jahre alt sein und sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Auch wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, dürfen Sie in den Integrations- und Ausländerbeirat gewählt werden. Wenn Sie für den Integrations- und Ausländerbeirat kandidieren wollen, müssen Sie die Regeln der Wahlordnung einhalten. Hier finden Sie weitere Informationen in 15 Sprachen, darunter Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch und Arabisch:
Politik mitgestalten nach der Einbürgerung
Mit der Einbürgerung haben Sie alle Rechte der politischen Mitgestaltung nach den geltenden Gesetzen in Deutschland erworben. Neben den im ersten Abschnitt aufgeführten Möglichkeiten, können Sie hier weitere Beispiele zur politischen Mitwirkung nachlesen.
Den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wählen und selbst kandidieren
Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin ist Vorsitzender/Vorsitzende des Stadtrates und Leiter/Leiterin der Stadtverwaltung. Die Wahl findet im Abstand von sieben Jahren statt. Zur Wahl sind Sie berechtigt, wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Dresden Ihren Hauptwohnsitz haben. Sie können auch für diese Aufgabe kandidieren, wenn Sie am Wahltag über 18 Jahre, aber unter 65 Jahre alt sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Den Stadtrat wählen und selbst kandidieren
Der Stadtrat ist die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählte politische Vertretung. Der Stadtrat entscheidet über die Anliegen und Vorhaben der Stadtverwaltung.
Der Stadtrat wird im Abstand von fünf Jahren gewählt. Sie dürfen den Stadtrat wählen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben. Der Stadtrat besteht aus 70 Männern und Frauen. Der Vorsitzende ist der Oberbürgermeister. Als eingebürgerter Mensch dürfen Sie den Stadtrat wählen und für ihn kandidieren. Informationen zur Stadtratswahl, die auch als Kommunalwahl bezeichnet wird, finden Sie hier:
Für den Integrations- und Ausländerbeirat kandidieren
Der Integrations- und Ausländerbeirat Dresden vertritt die Interessen der zugewanderten Menschen gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Alle Planungen der Stadt, die das Leben zugewanderter Menschen betreffen, werden im Integrations- und Ausländerbeirat besprochen. Der Beirat gibt eine Empfehlung ab, bevor der Stadtrat einen Beschluss fasst. Im Integrations- und Ausländerbeirat arbeiten 20 Mitglieder. Neun davon sind Stadträtinnen und Stadträte und elf zugewanderte Menschen. Die elf Männer und Frauen werden im Abstand von fünf Jahren von den in Dresden lebenden Ausländerinnen und Ausländern gewählt und danach vom Stadtrat bestätigt. Das heißt, wenn Sie eingebürgert sind, dürfen Sie den Beirat nicht mehr wählen. Sie dürfen aber gewählt werden, wenn Sie am Wahltag seit drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und schon mindestens ein Jahr in Deutschland leben. Sie müssen 18 Jahre alt sein. Wenn Sie für den Integrations- und Ausländerbeirat kandidieren wollen, müssen Sie die Regeln der Wahlordnung einhalten. Hier finden Sie weitere Informationen in 15 Sprachen, darunter Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch und Arabisch:
Den Ortschaftsrat wählen und selbst kandidieren
Wenn Sie seit mindestens drei Monaten in einer Ortschaft der Stadt Dresden wohnen (Hauptwohnsitz), dann können Sie auch den Ortschaftsrat wählen oder für ihn kandidieren. Sie müssen über 18 Jahre alt sein. Die Wahl findet im Abstand von fünf Jahren statt. Weitere Informationen finden Sie hier:
Den Stadtbezirksbeirat wählen und selbst kandidieren
Der Stadtbezirksbeirat entscheidet über die Angelegenheiten des Stadtbezirkes, in dem er gewählt wurde. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in einem der Stadtbezirke in Dresden haben und über 18 Jahre alt sind, dürfen Sie in Ihrem Wohnort den Stadtbezirksbeirat wählen oder für Ihn kandidieren. Die Wahl findet im Abstand von fünf Jahren statt. Hier finden Sie weitere Informationen:
Ein Bürgerbegehren durchführen
Durch ein Bürgerbegehren können Sie einen Bürgerentscheid fordern. Dafür müssen Sie einen Entscheidungsvorschlag und eine Begründung schreiben. Der Entscheidungsvorschlag muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein. Ebenso muss der Text einen Vorschlag enthalten, wie die Kosten des Entscheidungsvorschlags bezahlt werden sollen. Wenn Sie ein Bürgerbegehren planen, müssen Sie das vorher in der Stadtverwaltung bekanntgeben. Für das Bürgerbegehren müssen Sie Unterschriften von mindestens fünf Prozent aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt (Deutsche und Menschen aus der Europäischen Union) sammeln. Wer unterschreibt, muss über 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Dresden haben. Ob das Bürgerbegehren zulässig ist, entscheidet nach Abgabe der Unterschriften der Stadtrat. Wenn das Bürgerbegehren zulässig ist, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Für ein Bürgerbegehren sind viele Regeln einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie hier:
Am Bürgerentscheid teilnehmen
Ein Bürgerentscheid kann durch ein zulässiges Bürgerbegehren oder durch einen Beschluss des Stadtrates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt (Deutsche und Menschen aus der Europäischen Union), die über 18 Jahre alt sind und seit 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben, dürfen am Bürgerentscheid teilnehmen. Der Bürgerentscheid wird durch die Stadtverwaltung vorbereitet. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit zugestimmt hat und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung
Volksantrag, Volksbegehren, Volksentscheid durchführen
Durch einen Volksantrag, ein Volksbegehren und einen Volksentscheid können Sie Gesetzentwürfe direkt in den Sächsischen Landtag einbringen. 40.000 Stimmberechtigte müssen den Gesetzentwurf durch Unterschrift unterstützen. Ist der Volksantrag zulässig, wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Wenn die Abgeordneten innerhalb von sechs Monaten zustimmen, wird aus dem Gesetzentwurf ein gültiges Gesetz. Wird der Volksantrag abgelehnt, können Sie ein Volksbegehren organisieren. Dafür müssen innerhalb von acht Monaten mindestens 450.000 aber nicht weniger als 15 Prozent der Stimmberechtigten das Volksbegehren unterstützen. Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, kommt es zu einem Volksentscheid. Der Volksentscheid wird durch die Landesverwaltung vorbereitet. Wenn die Mehrheit für den Gesetzentwurf stimmt, ist der Gesetzentwurf angenommen und wird ein Gesetz. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Den Sächsischen Landtag wählen und selbst kandidieren
Der Sächsische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Sachsen. Er besteht aus etwa 120 Abgeordneten. Die Wahl findet im Abstand von fünf Jahren statt. Als eingebürgerter Mensch sind Sie wahlberechtigt und können auch in den Landtag gewählt werden. Wichtig ist, dass Sie am Wahltag über 18 Jahre alt sind. Sie müssen seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Den Deutschen Bundestag wählen und selbst kandidieren
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung Deutschlands. Er besteht aus etwa 600 Abgeordneten. Die Wahl findet im Abstand von vier Jahren statt. Als eingebürgerter Mensch sind Sie wahlberechtigt und können auch in den Bundestag gewählt werden. Wichtig ist, dass Sie am Wahltag über 18 Jahre alt sind. Um zu wählen, müssen Sie seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Besondere Bedingungen gelten für wahlberechtigte Menschen, die im Ausland wohnen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Das Europäische Parlament wählen und selbst kandidieren
Zur Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Parlament. Sie berechnet sich nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner des Staates. Die Wahl findet im Abstand von fünf Jahren statt. Wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen, dann sind Sie wahlberechtigt. Sie dürfen aber nur einmal wählen, auch wenn Sie gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten wahlberechtigt sind. Wenn Sie für das Europäische Parlament kandidieren wollen, müssen sie am Wahltag über 18 Jahre alt sein. Sie müssen in Deutschland wohnen. Sie können nur in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Wahl kandidieren. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Gut zu wissen
Einbürgerung beantragen
Wenn Sie die Einbürgerung beantragen möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen: