Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/behinderung/mobilitaet-wohnen/mobilitaet.php 30.10.2024 08:48:47 Uhr 21.12.2024 17:56:49 Uhr |
Mobilität
Aktuelles
Menschen mit Handicap können Unterstützung beantragen: Von Alltagsbegleitung bis zum Schwerbehindertenausweis (Meldung vom Juli 2024)
Förderrichtlinie Mobilität
Unterstützung der Mobilität für Menschen mit Behinderung beantragen
Schwerbehinderte Menschen mit Hauptwohnsitz in Dresden, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können eine Zuwendung (Geldbetrag) beantragen. Die Zuwendung für Mobilität ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Sie soll Personen, die aufgrund einer Mobilitätsbehinderung den Öffentlichen Personennahverkehr - zum Beispiel Bus und Bahn - nicht oder nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Damit sind Wege zu kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinschaftlichen oder familiären Veranstaltungen, Zusammenkünften oder Aktivtäten in der Freizeit oder die Ausübung eines Ehrenamtes gemeint.
Weitere Informationen:
Stadtführer und Pläne für Dresden
Alltagsbegleitung
Ältere und/oder mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, können sich beim Besuch von medizinischen Einrichtungen, bei Behördengängen sowie bei der An- und Abfahrt zu Veranstaltungen vom Begleitservice der Alltagsbegleitung unterstützen lassen; dieses Projekt wird vom Freistaat Sachsen gefördert.
Weitere Informationen:
Mobile Begleitdienste in Dresden
In Dresden gibt es verschiedene mobile Begleitdienste für Menschen mit Behinderung und mobilitätseingeschränkte Personen, die dabei behilflich sein können, mehr Eigenständigkeit zu erlangen, damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gestärkt wird.
- Einstellung Mobs
Der Mobile Begleitservice (Mobs) konnte im Jahr 2024 aufgrund einer fehlenden Finanzierung nicht angeboten werden. Dem Antrag „Den Mobilen Begleitservice (MoBs) für 2024 und die weitere Zukunft personell und finanziell absichern“ der Stadtratsfraktion DIE LINKE wurde in der Stadtratssitzung am 29. Februar 2024 zugestimmt. Weitere Schritte sollen folgen. Bis dahin können die Angebote des Sozialamtes zur Förderrichtlinie Mobilität sowie die nachstehenden Angebote genutzt werden. - Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.
Hilfe bei der Erledigung von Einkäufen, Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Spaziergängen, Unterstützung in der Freizeit
Internetseite: kompass-dresden.org/angebote-dresden/mobiler-assistenzdienst -
Diakonie Dresden
Für alle Menschen mit Behinderungen, die einen Bedarf an Begleitung haben.
Internetseite: www.diakonie-dresden.de - Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. Kreisorganisation Dresden
Begleitung bei Veranstaltungen, Begleitung zu Hausbesuchen, Unterstützung im häuslichen Umfeld, z.B. Einkaufen. Das Angebot ist vorwiegend für blinde und sehbehinderte Menschen.
Internetseite: www.bsv-sachsen.de/ko-dresden
Reisen mit Bus und Bahn
Schritt für Schritt zum barrierefreien Reisen - Die DVB Informiert
An der ersten Fahrgasttür gibt es für das Ein- und Ausfahren mit dem Rollstuhl eine Rampe.
Die Anzahl der Bus- und Bahnhaltestellen, die über ein Blindenleitsystem und erhöhte Borde verfügen, durch die Rollstuhlnutzende in der Regel ohne Rampe ein- beziehungsweise ausfahren können, wird stetig erhöht.
Bis auf wenige Ausnahmen sind die Haltestellen im gesamten Innenstadtbereich barrierefrei ausgebaut.
Mobilitätstraining des Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen)
Rollstuhlfahrende, Sehbehinderte, Blinde, Gehbehinderte sowie weitere mobilitätseingeschränkte Personen und ihre Begleitpersonen, Angehörigen oder Betreuungspersonen können an diesem Training teilnehmen. Es sichert die eigenständige Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Nähere Informationen zum Inhalt des Mobilitätstrainings lesen Sie unter diesem Link:
Service für mobilitätseingeschränkte Reisende
Für Reisende mit einer Mobilitätseinschränkung bietet die Deutsche Bahn besondere Services an, damit die Fahrt mit der S-Bahn so einfach wie möglich gestaltet werden kann.
Weitere Informationen können folgendem Link entnommen werden:
Reisen mit dem Auto
Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung
Die Parkerleichterungen erlauben zum Beispiel das Parken für eine bestimmte Zeit an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot gilt oder auch auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner.
ADAC-Ratgeber „Selbstbestimmt unterwegs – der Ratgeber zur Mobilität für Menschen mit Behinderungen“
Praktische Erleichterungen und finanzielle Vergünstigungen sind in diesem Ratgeber für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung zusammengestellt. Der Ratgeber kann kostenlosen als PDF heruntergeladen werden.
Informationen zu Autos für Menschen mit Behinderungen
Im Ratgeber für Menschen mit Behinderungen, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde, finden Sie wichtige Informationen zum Führerschein oder zum Umbau von Autos.
Inklusionsbarometer Mobilität
Wie inklusiv sind wir unterwegs? Die neue Studie der Aktion Mensch zeigt, welche Faktoren Mobilität für Menschen mit Beeinträchtigung erschweren.
Weitere Informationen: