Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/behinderung/mobilitaet-und-wohnen.php 29.11.2023 12:55:43 Uhr 22.12.2024 06:05:44 Uhr |
Mobilität und Wohnen
Der barrierefreie Zugang zu Verkehrsmitteln, Veranstaltungsorten, öffentlichen Gebäuden und Wohnungen sowie die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrswege sichert nicht nur Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu. Bedingt durch den demografischen Wandel leben immer mehr ältere Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Auch sie gehören zu der Personengruppe, die von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention profitieren. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Stadt- und Verkehrsplanung, ganz besonders im Wohnungsbau und im Bau beziehungsweise Umbau von Kultur- und Sportstätten, ermöglicht allen Menschen der Stadt Dresden ein selbstbestimmtes und vielfältiges Leben.
Zu Ihrer Unterstützung finden Sie auf den Folgeseiten unter anderem Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Link zum Stadtplan für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung. Weiterhin erhalten Sie Hinweise zum barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen.
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Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit
„Vision für die Landeshauptstadt Dresden
Die Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Verkehrsmittel, der Informations-, Kommunikations- und Wegeleitsysteme/-strategien inkl. der Bereitstellung von Serviceleistungen erfolgt grundsätzlich mit der Zielstellung Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen eine uneingeschränkte Mobilität zu ermöglichen. Dabei wird die gesamte Wegekette von der Quelle zum Ziel einbezogen.“
(Zitat aus dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention der Landeshauptstadt Dresden)
Handlungsfeld Wohnen
„Vision für die Landeshauptstadt Dresden
Behinderte und nichtbehinderte Menschen wohnen und leben gemeinsam selbstbestimmt und barrierefrei in Dresden, unabhängig von ihrem Hilfebedarf. Es besteht ein vielfältiges Angebot an verschiedenen wählbaren Wohnformen. Alle Menschen haben Zugang zu gemeindenahen Diensten zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft.“
(Zitat aus dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention der Landeshauptstadt Dresden)