Wer kümmert sich um die Genehmigungen, wenn ein Antrag von der Kunstkommission bewilligt wird?
Alle erforderlichen Genehmigungen (z.B. Sondernutzung, sofern erforderlich denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Bauantrag etc.) müssen von den Antragstellenden selbst eingeholt werden. Das Amt für Kultur und Denkmalschutz kann dabei beratend und unterstützend wirken.
Wann werden die bewilligten Gelder ausgezahlt?
Die Fördermittel werden auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides vor Projektbeginn zeitnah ausgezahlt. Eine Auszahlung ist auch in Raten möglich, wenn die Realisierung eines Projektes einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
In wessen Eigentum befindet sich ein Kunstwerk nach Aufstellung im öffentlichen Raum?
Temporäre Projekte verbleiben im Eigentum des Urhebers, der in dieser Zeit auch für die Instandhaltung der Arbeit verantwortlich ist. Dauerhafte Projekte gehen in der Regel in das Eigentum der Landeshauptstadt Dresden über. Dafür sind gesonderte Absprachen und Vereinbarungen zur Verwaltungsübertragung zwischen den Ämtern erforderlich.
In welcher Form ist die Kostenkalkulation einzureichen?
Die Kostenkalkulation listet in tabellarischer Form detailliert alle zu erwartenden Ausgaben auf. Übersichtlichkeit kann durch Zwischensummen für einzelne Kostenpunkte (etwa Projektentwicklung, Produktion, Künstlerhonorare, Instandhaltung usw.) erreicht werden. Die in der Kostenkalkulation insgesamt ermittelte Summe ist der Ausgangspunkt für den Finanzierungsplan.
Basiert die Kostenkalkulation auf brutto oder netto-Werten?
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und daher eine UID-Nummer haben, reichen Sie netto Beträge ein. Ansonsten sind die Kosten brutto einzureichen.
Kann ich administrative und infrastrukturelle Bürokosten mit Fördermitteln abdecken?
Nein. Büroadministrations- und Infrastrukturkosten (Homepagewartung, Büromöbel, EDV-Geräte etc.) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Fördermittel dürfen ausschließlich für die Abdeckung der Kosten der Umsetzung des konkret geförderten Projekts verwendet werden (Nachweis durch Originalbelege).
Was sind Eigenmittel und wie viele Eigenmittel sind notwendig?
Eigenmittel sind der Anteil der Fördersumme, den Sie zur Realisierung des Projektes selbst beisteuern. Dieses Vermögen fließt in das Projekt ein (beispielsweise Entwicklungskonzept, Honorar etc.). Grundsätzlich sind Eigenmittel keine Voraussetzung für eine Förderung.
Was passiert, wenn das tatsächliche Projekt mehr bzw. weniger Kosten als in der Kostenkalkulation veranschlagt, verursacht?
Im Falle von Mehrkosten, sind diese grundsätzlich vom Antragstellenden zu tragen. Sollte für einen kalkulierten Kostenpunkt weniger als die veranschlagte Summe benötigt werden (Nachweis durch Originalbelege bei Endabrechnung), sind die nicht benötigten Fördermittel zurück zu zahlen.
Welche Angaben sind zum Zeitraum des Projekts zu machen?
Der Begriff „Zeitraum“ bezieht sich auf die Projektdauer innerhalb der das Projekt im öffentlichen Raum sichtbar ist, in der Regel von der Eröffnung bis zum Abbau.
WICHTIG: Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht begonnen haben – dies gilt nicht für die Recherche bzw. die Finanzierungsplanung.
Wie viel Zeit muss ich für die Umsetzung meines Projektes einplanen?
Erfahrungsgemäß nimmt eine bauliche Projektumsetzung im öffentlichen Raum einschließlich ihrer Vorbereitung einige Zeit in Anspruch; somit ist es empfehlenswert, hierfür mehrere Monate einzuplanen.
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides vor Projektbeginn. Die Fördermittel können auch in Raten gezahlt werden.
Bis zu welchem Zeitraum wird ein Projekt als „temporär“ und ab wann als „dauerhaft“ bezeichnet?
Bis zu einer Dauer von 3 Jahren wird ein Projekt grundsätzlich als „temporär“ bewertet.
Ist der Zeitraum länger oder ist kein zeitlicher Abschluss des Projektes vorgesehen, handelt es sich um ein permanentes Projekt.
Welches sind die erforderlichen Genehmigungen? Wer holt die Genehmigungen ein?
Alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen (Behörden, Urheber, Denkmalschutz, etc.) müssen allein verantwortlich und auf eigene Kosten rechtzeitig vom Förderungsempfangenden eingeholt werden.
In der Regel ist eine Sondernutzungsgenehmigung vom Flurstückseigentümer (z.B. Straßen-und Tiefbauamt, Grünflächenamt etc.) einzuholen. Sofern für den Standort der Denkmalschutz relevant ist, wird eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung benötig. Zu beachten sind auch Schacht-und Aufgabgenehmigungen bei Fundamenten etc.
Was muss ich bei der Einreichung eines permanenten Projektes zusätzlich bedenken?
Anders als ein temporäres Projekt, benötigt ein permanentes Projekt zusätzlich einen Verwalter, der es in seine Obhut nimmt und sich um die Wartung kümmert. In der Regel sollte das der Flurstückseigentümer sein. Diese Zuordnung ist im Vorfeld zu klären. Ebenso die Kosten, die für Wartung und Pflege künftig anfallen, sind im Rahmen des Projektes zu berücksichtigen.
Kann ich auch einreichen, wenn ich noch keine Genehmigungen habe?
Ja. Für die erste Stufe sind noch keine verbindlichen Genehmigungen erforderlich. Es sollten aber erste Vorgespräche stattgefunden haben, damit klar ist, welche Anforderungen notwendig sind und ob es realistische Chancen für die Genehmigung gibt.
Welche Orte sind nicht oder nur sehr schwer genehmigungsfähig?
Z.B. denkmalgeschützte Parkanlagen, Naturschutzgebiete (z.B. Elbwiesen) bauliche Anlagen der Deutschen Bahn. Wenn Sie hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines Standortes Fragen haben, informieren sich vorsichthalber bereits im Vorfeld der Antragstellung im Amt Für Kultur und Denkmalschutz.
In welcher Form sind die Förderunterlagen einzureichen?
Der Förderantrag (Antragsformular, Projektbeschreibung, Visualisierung, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan, Biografien und Zeitplan) sind in einfacher Ausführung bereitzustellen. Darüber hinaus sind alle oben genannten Unterlagen auch in digitaler Form (PDF-Datei) zur Verfügung zu stellen.
Wer begutachtet mein Projekt?
Über die Anträge entscheidet die Kunstkommission für Kunst im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Dresden. Die Kommission ist aus Verteterinnen und Vertretern verschiedener Ämter der Stadt sowie aus externen Expertinnen und Experten (Architekten, Kunstwissenschaftler, Kuratoren, Künstler) zusammengesetzt und wird jeweils für fünf Jahre vom Oberbürgermeister berufen. Informationen zu den aktuellen Mitgliedern finden Sie auf unserer Website.
Wann erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wird oder nicht?
Die Sitzungen der Kommission finden innerhalb von vier Wochen nach jedem Antragstermin statt. Die Entscheidungen werden den Antragstellenden innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung schriftlich mitgeteilt.
Wenn mein Projekt beim ersten Mal abgelehnt wird, kann ich dies zum nächsten Einreichtermin nochmals überarbeitet einreichen?
Nein. Ein Projekt kann nur einmal eingereicht werden.