Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/laermaktionsplan.php 25.02.2025 17:17:16 Uhr 01.05.2025 08:53:38 Uhr |
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Lärmaktionsplan
Rund 52.000 Dresdnerinnen und Dresdner sind an ihrem Wohnort gesundheitsrelevanten nächtlichen Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt (Lärmkartierung 2022). Um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, werden im Fünf-Jahres-Turnus Lärmkarten für Dresden erstellt und – auf deren Grundlage – für die von Lärm betroffenen Gebiete Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Geräuschminderung erarbeitet.
Die hohe Zahl der von nächtlichen Straßenverkehrs-Lärm betroffenen Dresdnerinnen und Dresdner zeigt, dass bei der Lärmminderungsplanung Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Zugleich bedingt die kurze gesetzliche Frist für die Aufstellung solcher Lärmaktionspläne, dass ein Lärmaktionsplan für einen Ballungsraum oder eine Großstadt lediglich den Charakter eines Rahmenplanes (Masterplanes) haben kann, der in den Folgejahren zu untersetzen ist.
In Dresden bildet seit 2009 der Masterplan Lärmminderung die Grundlage für die Bemühungen zur Reduzierung der Lärmbelastung.
Ergebnisse der Online-Umfrage 2023
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind 2024 die im Masterplan enthaltenen Maßnahmen zu überprüfen und bei Bedarf um neue Maßnahmen zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund fand 2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erstmals als Online-Umfrage statt. Vom 12. Juni bis zum 5. Juli 2023 konnten die Dresdnerinnen und Dresdner ihre Wahrnehmung der Lärmsituation darstellen und Anregungen in den Prozess der Lärmaktionsplanung einbringen. Nahezu 2.500 Dresnerinnen und Dresdner haben den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt. Das zeigt eine hohe Bereitschaft zur Teilnahme und ein großes Interesse an der Lärmthematik.
Bis zum Sommer 2024 waren im Rahmen der Lärmaktionsplanung die im Masterplan enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung in Dresden zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erstmals als Online-Umfrage statt: Im Sommer 2023 konnten alle Dresdnerinnen und Dresdner ihre Wahrnehmung zur Lärmbelastung darstellen und Anregungen in den Prozess der Lärmaktionsplanung einbringen. Die Entwicklung, Durchführung und Auswertung der Online-Umfrage erfolgte in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Statistikstelle.
Mit nahezu 2.500 ausgefüllten Fragebögen zeigte sich eine hohe Bereitschaft zur Teilnahme und ein großes Interesse an der Lärmthematik. Bereits innerhalb der ersten drei Tage nach Umfragebeginn konnten nahezu 1.100 Teilnahmen erfasst werden. Da keine Stichprobe gezogen wurde und die interessierten Bürgerinnen und Bürger selbst den Online-Fragebogen aufrufen mussten, ist die Befragung nicht repräsentativ.
Die Ergebnisse sind für die Landeshauptstadt Dresden dennoch sehr wertvoll. Denn die Stadtverwaltung hat ein Stimmungsbild zur Lärmbelastung gewonnen und viele hilfreiche Hinweise zu lärmintensiven Straßen, weiteren Lärmquellen, Lärmminderungsmaßnahmen und Erholungsgebieten sammeln können.
Ein großes Dankeschön an alle Dresdnerinnen und Dresdnern, die an der Umfrage teilgenommen haben!
Am meisten Rückmeldungen aus Leipziger Vorstadt
Mit 225 ausgefüllten Fragebögen kamen die meisten Rückmeldungen aus der Leipziger Vorstadt. Aber auch viele Bewohnerinnen und Bewohner aus der Äußeren Neustadt (136), aus Pieschen-Süd (114) und Pieschen-Nord/Trachenberge (92) nutzten die Möglichkeit, um der Stadtverwaltung ihre aktuelle Lärmbelastung mitzuteilen. In einigen Stadtteilen lag die Anzahl der Rückmeldungen unter 20, daher ist eine Darstellung der Ergebnisse nach Stadtteilen nicht sinnvoll.
Ergebnisse
Lärmsituation allgemein
Wie schätzen Sie die Lage Ihrer Wohnung hinsichtlich der Lärmsituation insgesamt ein?
Die Mehrheit der Teilnehmenden schätzt die Lage der Wohnung in Bezug auf die Lärmsituation negativ ein – 73 Prozent bezeichnen sie als „eher laut“ oder „sehr laut“. Eher ruhig wohnen nach eigener Einschätzung 23 Prozent der Teilnehmenden und sehr ruhig nur drei Prozent.
Wo in Ihrem Wohnumfeld oder in Ihrer Wohnung empfinden Sie die Lärmsituation als störend oder belästigend?
Bei offenen oder gekippten Fenstern empfinden es 81 Prozent der Teilnehmenden in der eigenen Wohnung als zu laut. 61 Prozent empfinden die Lärmsituation im Außenbereich der Wohnung (Balkon, Garten) als störend oder belästigend.
Die Antworten summieren sich nicht auf 100 Prozent, da mehrere Antworten möglich waren und je Teilnahme zumeist mehr als eine Nennung zu den Antwortmöglichkeiten erfolgte.
Denken Sie aufgrund der Lärmbelastung über einen Umzug nach?
(Darstellung nach Lärmsituation der Wohnung)
39 Prozent der Teilnehmenden denken aufgrund der Lärmbelastung über einen Umzug nach. Von denjenigen, die in einer sehr lauten Wohnlage wohnen, tun dies bereits zwei Drittel, bei einer „eher lauten“ Wohnlage immerhin noch 38 Prozent.
Lärmquellen nach Verkehrsart
Wie sehr tragen Kfz-Verkehr, Straßenbahn, Luftverkehr und Eisenbahn zur Lärmbelastung in Ihrem Wohnumfeld bei?
Die Frage nach der Belastung durch Verkehrslärm bildet den Schwerpunkt der Umfrage. Die teilnehmenden Dresdnerinnen und Dresdner beantworteten sie wie folgt:
Als primäre Quelle der Verkehrslärmbelastung sticht der Kfz-Verkehr mit 61 Prozent der Nennungen „stark“ und 23 Prozent „eher stärker“ deutlich hervor.
Die Straßenbahn nehmen 26 Prozent der Personen als starke/eher stärkere Lärmquelle im Wohnumfeld wahr.
21 Prozent der Befragten nehmen Luftverkehr in ihrem Wohnumfeld stark oder eher stärker wahr. Am häufigsten wird diese Einschätzung von den Bewohnerinnen und Bewohnern in Weixdorf (81 Prozent der Nennungen „stark“ und „eher stärker“ in diesem Stadtteil), Trachau (76 Prozent), Mickten (75 Prozent), Briesnitz (69 Prozent) und Gorbitz-Nord / Neu-Omsewitz (68 Prozent) gegeben. Ein Abgleich mit der Lärmkartierung 2022 bestätigt, dass dies Gebiete sind, wo auch objektiv die größte Belastung durch Fluglärm berechnet wird.
Die Eisenbahn trägt am wenigsten zur Lärmbelastung der Teilnehmenden bei, nur 11 Prozent fühlen sich durch dieses Verkehrsmittel stark oder eher stärker belastet.
Zu welchen Tageszeiten nehmen Sie in Ihrem Wohnumfeld diese Lärmquellen als Belästigung wahr?
Die empfundene Lärmbelastung variiert je nach Tageszeit. Mit Ausnahme der Eisenbahn werden die übrigen Verkehrsmittel tagsüber stärker als Belästigung wahrgenommen als nachts und abends.
Kraftfahrzeuge (insgesamt sowie speziell PKW und LKW) belasten mit 41 bis 43 Prozent der Nennungen pro Fahrzeugkategorie am meisten tagsüber zwischen 6 Uhr morgens und 18 Uhr abends. Auf die Uhrzeit 18 bis 22 Uhr entfallen immerhin noch ein Drittel der Nennungen für KfZ insgesamt und speziell für PKW, dass diese Fahrzeugkategorien als Lärmbelastung wahrgenommen werden. Für LKW ist es in dieser Zeit ein Viertel der Nennungen.
Die wahrgenommene Belastung durch Motorradlärm hält sich tagsüber und abends ungefähr die Waage.
Die Straßenbahn wird vor allem tagsüber (20 Prozent der Antworten) und abends (18 Prozent) als Lärmquelle wahrgenommen, ähnlich wie der Luftverkehr (24 Prozent tagsüber, 22 Prozent abends).
Zu beachten ist, dass mehrere Antworten pro Kategorie möglich waren. Die im nachfolgenden Diagramm genannten Zahlen geben die Anteile der Gesamtantworten pro Fahrzeugkategorie an.
Lärmursachen
Welche Ursachen tragen aus Ihrer Sicht zur Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Ihrem Wohnumfeld bei?
Als Hauptursache für die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in ihrem Wohnumfeld nennen 79 Prozent der Dresdner die hohe Fahrzeuganzahl und 65 Prozent die Nicht-Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit. Nach Meinung von 44 Prozent der Teilnehmenden ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu hoch. Als weitere Auslöser für Lärmbelastung werden bauliche Faktoren genannt (Fahrbahnoberflächen sowie bauliche Besonderheiten wie Straßenbahnschienen). Unter 20 Prozent der Teilnehmenden nennen Haltestellen des ÖPNV sowie Ampeln als Ursachen der Lärmbelastung. In der Beschaffenheit der Wohnung (nicht ausreichend schalldämmende Fenster) sehen 17 Prozent eine Ursache für das Eindringen von Lärm in die Wohnung.
Die Antworten summieren sich nicht auf 100 Prozent, da mehrere Antworten möglich waren und je Teilnahme zumeist mehr als eine Nennung zu den Antwortmöglichkeiten erfolgte.
Erholungsorte

Ruhige Gebiete
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verfolgt das Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm europaweit einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zu diesem Zweck sind im 5-Jahres-Turnus Lärmkarten zur Dokumentation der Belastung zu erstellen und auf deren Grundlage Lärmaktionspläne für lärmbelastete Bereiche zu entwickeln, die Maßnahmen zur Geräuschminderung enthalten.
Neben der Lärmminderung in belasteten Bereichen sollen laut Umgebungslärmrichtlinie auch Ruhige Gebiete festgelegt werden, die im Rahmen der Lärmvorsorge vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen.
Welche öffentlichen Grünflächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden suchen Sie bevorzugt auf, wenn Sie nach Ruhe und Erholung suchen?
Bei dieser Frage hatten die Dresdnerinnen und Dresdner die Möglichkeit, eigene Angaben zu machen. Von der überwiegenden Mehrzahl der 667 Personen, die diese Frage beantworteten, wurden konkrete Flächen und Orte benannt, von manchen Personen auch mehrere.
Im nachfolgenden Diagramm wird zunächst die Anzahl der Nennungen zu denjenigen Grünflächen dargestellt, die im Masterplan Lärmminderung als „Ruhige Gebiete“klassifiziert sind. Der Verständlichkeit halber wurden bestimmte Abschnitte der Elbwiesen oder der Dresdner Heide, die im Masterplan als getrennte Gebiete dargestellt sind, übergreifend als „Elbwiesen“ oder „Dresdner Heide“ aufgeführt, zumal den Teilnehmenden die konkrete Unterteilung nicht bekannt war. Es werden nur diejenigen Ruhigen Gebiete dargestellt, die von mindestens fünf Personen genannt wurden. Die vollständige Liste der ausgewiesenen Ruhigen Gebiete ist in der Fortschreibung des Masterplans Lärmminderung enthalten.
Am häufigsten genannt wurden die Elbwiesen – sowohl insgesamt als auch unterteilt nach verschiedenen Teilstücken. Vor allem die Elbwiesen im Ostragehege wurden mehrmals genannt.
Die Dresdner Heide rangiert an zweiter Stelle. Der Masterplan Lärmminderung unterscheidet die Dresdner Heide als „Stillegebiet“ und verschiedene Heideausläufer (zum Beispiel „Weißer Hirsch“) als „Ruhegebiete im Ballungsraum“.
Zu den „Top 3“ mit über 100 Nennungen gehört ebenfalls der Große Garten.
Von den „Ruhegebieten im Außenraum“ erhielt der Zschonergrund in Briesnitz vergleichsweise viele Nennungen. Mindestens 10 Personen nutzen verschiedene im Stadtraum verteilte Parks zur Erholung, davon den Waldpark Blasewitz 31 Personen und den Alaunpark 20 Personen.
Andere von den Bürgerinnen und Bürgern genannten Gebiete sind nicht in der Liste der „Ruhigen Gebiete“ laut Masterplan aufgeführt.
Zwischen 6 und 10 Personen nannten den (eintrittspflichtigen) Schlosspark Pillnitz, den Weißeritzgrünzug oder das Weißeritzufer, den Garten am Japanischen Palais sowie den Plauenschen Grund (hier sind nur der Bienertpark und der Hohe Stein als Ruhige Gebiete gelistet, nicht aber die Strecke unten im Tal). Weniger als drei Personen benannten weitere Gebiete.
Dies beweist, dass Plätze zur Erholung, Entspannung und Krafttanken auch an Orten gesehen werden, die nicht der Definition eines Ruhigen Gebiets entsprechen und die beispielsweise an Straßen liegen. So wurden Stadtteile wie Briesnitz, Leutewitz, Laubegast, Kaditz und Weixdorf als Erholungsorte angegeben, bebaute Gebiete wie der Alte Leipziger Bahnhof, die Messe und das Unigelände oder Gemeinschaftsgärten wie der Apfelgarten Strehlen oder der Bürgergarten Gehestraße. Weitere genannte Plätze, in denen die Dresdnerinnen und Dresdner dem Lärm entfliehen können, sind über verschiedene Stadtteile verteilt, wie kleine Parks, Spielplätze, Friedhöfe und Gewässer.
Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen
Haben Sie Anregungen oder Hinweise zu konkreten Lärmminderungsmaßnahmen für Ihr Wohnumfeld?
Die Dresdnerinnen und Dresdner konnten in einer offenen Form Vorschläge zur Minderung von Lärm im Wohnumfeld einreichen. Diese Möglichkeit nutzten insgesamt knapp 1.950 Personen genutzt.
Häufige Schlagwörter sind in der folgenden Wortwolke dargestellt. Die Größe der einzelnen Schlagwörter auf dem Bild entspricht der Reihenfolge der häufigsten Nennungen, bildet jedoch nicht die Größe der Unterschiede zwischen ihnen ab.
Mit großem Abstand wurde am häufigsten „Tempo 30“ genannt.
Häufig vorkommende Schlagwörter wurden gezählt und Schlagwörter mit einer ähnlichen Bedeutung geclustert (zum Beispiel „Kontrolle“ und „Überwachung“ oder „Belag“, „Pflaster“ und „Sanierung“).
Obwohl sich die Umfrage auf die Verkehrslärmsituation beschränkte, gaben einige Dresdnerinnen und Dresdner auch Hinweise und Maßnahmenvorschläge zu anderen Lärmquellen, wie zum Beispiel lärmintensive Veranstaltungen. Diese wurden an die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung weitergeleitet.
Hintergrund zur Umfrage
Die europäische Umgebungslärmrichtlinie verfolgt das Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm europaweit einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder zu mindern. Zu diesem Zweck werden im Fünf-Jahres-Turnus Lärmkarten für Dresden erstellt, zuletzt im Jahr 2022. Darauf aufbauend werden für die ermittelten Konfliktbereiche Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammengestellt. In Dresden bildet seit 2009 der Masterplan Lärmminderung die Grundlage für die Bemühungen zur Reduzierung der Lärmbelastung.
Die Information und Beteiligung der Bevölkerung ist bei der Lärmaktionsplanung gesetzlich vorgeschrieben und gibt wichtige Hinweise für die Entwicklung von Minderungsmaßnahmen. Die planende Gemeinde kann die Form der aktiven Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger frei gestalten.
Masterplan Lärmminderung
Die Bewertung der Lärmbelastung und die Benennung der Schwerpunkte erfolgte erstmals in dem am 16. März 2009 vom Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft beschlossenen "Masterplan Lärmminderung". Er bildet seitdem die Grundlage für die Bemühungen um eine Reduzierung der Lärmbelastung in der Landeshauptstadt Dresden. Nach mehrmaliger Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Masterplan mehrfach überarbeitet, bevor er am 3. Februar 2020 als „Masterplan Lärmminderung, Fortschreibung 2018“ vom Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft beschlossen worden ist.
Die Bewertung der Lärmbelastung und die Benennung der Schwerpunkte erfolgte erstmals in dem am 16. März 2009 vom Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft beschlossenen "Masterplan Lärmminderung". Er bildet seitdem die Grundlage für die Bemühungen um eine Reduzierung der Lärmbelastung in der Landeshauptstadt Dresden. Der Plan wurde auf der Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 und der Lärmkartierung 2017 fortgeschrieben. Die letzte Öffentlichkeitsbeteiligung fand Anfang 2019 statt, als der Entwurf der Fortschreibung 2018 einen Monat im Umweltamt auslag und zum Download zur Verfügung stand. Insgesamt sind 71 Hinweise eingegangen und anschließend geprüft worden. Der Masterplan wurde nach Beteiligung der Öffentlichkeit erneut überarbeitet, bevor er am 3. Februar 2020 als „Masterplan Lärmminderung, Fortschreibung 2018“ vom Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft beschlossen worden ist.
Da sich die festgestellten Lärmkonflikte in der Regel nicht durch kurzfristige Aktionen lösen lassen und sich die Lärmminderungsplanung auf verschiedene Felder und Ebenen des Verwaltungshandelns erstrecken muss, wird mit dem Masterplan ein Prozess in Gang gesetzt, sich innerhalb der Stadtverwaltung zielorientiert mit den Fragen des Lärmschutzes auseinander zu setzen. Dazu werden für verschiedene Fachämter Maßnahmen und Termine benannt.
Masterplan Lärmminderung, Fortschreibung 2018
- Bericht (*.pdf, 2 MB)
- Abbildungen und Anlagen (*.pdf, 20 MB)
- Zusammenfassung (*.pdf, 458 KB)
- Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (*.pdf, 1 MB)
Für die lokalen Schwerpunkte sieht der Masterplan die Aufstellung von (Teilgebiets-)Lärmaktionsplänen vor. Die in den Plänen niederzulegenden Maßnahmen werden in den Folgejahren unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Äußere und die Innere Neustadt. Außerdem ist das Lärmsanierungsprogramm für die lautesten Straßen aus dem Jahr 2002 fortzuschreiben.
Lärmaktionsplan Äußere Neustadt
Die Äußere Neustadt gehört zu den Dresdner Stadtteilen mit der höchsten Lärmbetroffenheit. Dies ergaben die 2007 und 2012 durchgeführten Lärmkartierungen. Nach einem umfangreichen Planungsprozess mit zweifacher Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Stadtrat den Lärmaktionsplan am 17. August 2017 beschlossen. Damit ist die Äußere Neustadt nach dem Hechtviertel (2001) und Striesen-Ost (2005) der 3. Dresdner Stadtteil, für den es einen Lärmminderungsplan gibt.
Die Äußere Neustadt gehört zu den Dresdner Stadtteilen mit der höchsten Lärmbetroffenheit. Dies ergaben die in den Jahren 2007 und 2012 durchgeführten Lärmkartierungen. Deshalb sah bereits der „Masterplan Lärmminderung“ aus dem Jahr 2009, für diesen Stadtteil die Aufstellung eines teilgebietsbezogenen Lärmaktionsplanes vor. Nach einem umfangreichen Planungsprozess mit zweifacher Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Stadtrat den Lärmaktionsplan am 17. August 2017 beschlossen. Damit ist die Äußere Neustadt nach dem Hechtviertel (2001) und Striesen-Ost (2005) der 3. Dresdner Stadtteil, für den es einen Lärmminderungsplan gibt.
Der Lärmaktionsplan nimmt eine Analyse der verkehrlichen und strukturellen Ausgangssituation in der Äußeren Neustadt vor und stellt die Konflikte dar, die sich aus der kartierten Lärmbelastung ergeben. Im zentralen Teil des Planes werden die 25 Lärmminderungsmaßnahmen beschrieben. Dabei werden unter dem Blickwinkel der Lärmminderung Maßnahmen berücksichtigt, die Teil anderer städtischer Planungen sind. Sie werden um weitere geeignete Maßnahmen u. a. aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt, um daraus eine Gesamtkonzeption für den Stadtteil zu entwickeln. Dargestellt werden die mögliche zeitliche Einordnung für die Umsetzung der Maßnahmen, ihr Lärmminderungspotenzial und die Größenordnung der für die Umsetzung der Maßnahmen anfallenden Kosten.
Lärmaktionsplan Äußere Neustadt
- Bericht (*.pdf, 4 MB)
- Abbildungen (*.pdf, 30 MB)
- Zusammenfassung (*.pdf, 2 MB)
- Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (*.pdf, 279 KB)
Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung fand Ende des Jahres 2015 statt, als der Entwurf des Lärmaktionsplanes einen Monat im Umweltamt auslag und zum Download zur Verfügung stand sowie in einer Bürgerversammlung vorgestellt wurde. Insgesamt sind 138 Hinweise eingegangen und anschließend geprüft worden. Der Stadtrat hat die Hinweise zur Kenntnis genommen und das hier dokumentierte Ergebnis der Abwägung zusammen mit dem Lärmaktionsplan beschlossen.
Lärmaktionsplan Innere Neustadt
Auch die Innere Neustadt gehört zu den Dresdner Stadtteilen mit der höchsten Lärmbetroffenheit, wie die Lärmkartierung 2017 erneut bestätigte. Der Lärmaktionsplan für die Innere Neustadt wurde am 4. März 2021 vom Stadtrat beschlossen. Er sieht 15 Maßnahmen vor, um die Lärmbelastung in der Innere Neustadt in den kommenden Jahren zu senken.
Auch die Innere Neustadt gehört zu den Dresdner Stadtteilen mit der höchsten Lärmbetroffenheit, wie die Lärmkartierung 2017 erneut bestätigte. Der Lärmaktionsplan für die Innere Neustadt wurde am 4. März 2021 vom Stadtrat beschlossen. Vorausgegangen war ein längerer Planungsprozess mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Methodisch wurde wie bei der Äußeren Neustadt vorgegangen. Der Lärmaktionsplan sieht 15 Maßnahmen vor, um die Lärmbelastung in der Innere Neustadt in den kommenden Jahren zu senken.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 22. August bis 23. September 2019 statt. In dieser Zeit lag der Entwurf des Lärmaktionsplanes einen Monat im Umweltamt aus und stand online zum Download zur Verfügung. Die Vorstellung in der Bürgerversammlung erfolgte am 16. September 2019. Insgesamt sind 35 Hinweise eingegangen und anschließend geprüft worden. Der Stadtrat hat die Hinweise zur Kenntnis genommen und das Ergebnis der Abwägung zusammen mit dem Lärmaktionsplan beschlossen.
Lärmaktionsplan Innere Neustadt
- Bericht (*.pdf, 6 MB)
- Abbildungen (*.pdf, 23 MB)
- Zusammenfassung (*.pdf, 2 MB)
- Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (*.pdf, 1 MB)
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