Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/031/c_040.php 18.12.2023 22:55:48 Uhr 02.12.2024 05:06:19 Uhr |
Richtwerte
Die Tabelle gibt eine Übersicht über Auslöse-, Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte für Beurteilungspegel nächtlicher Straßenverkehrsgeräusche in Wohngebieten:
Beurteilungspegel, nachts | Anwendung |
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45 dB(A) | schalltechnischer Nacht-Orientierungswert für die städtebauliche Planung allgemeiner Wohngebiete: Die Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. |
49 dB(A) | Nacht-Grenzwert für schädliche Umwelteinwirkung durch Verkehrsgeräusche bei Bau oder Änderung öffentlicher Straßen in Wohngebieten: Eine Überschreitung löst Ansprüche auf aktiven oder passiven Schallschutz aus. |
54 dB(A) | Nacht-Sanierungsauslösewert für Wohngebiete an Bundesfern- und Staatsstraßen in der Baulast des Bundes bzw. des Freistaates Sachsen |
55 dB(A) | vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen empfohlener Nacht-Zielwert für kurzfristige Lärmschutzpolitik: Bei Überschreitung kann gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden. |
60 dB(A) | Nacht-Richtwert für verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Straßenverkehrslärm in Wohngebieten: Insbesondere bei einer Überschreitung dieses Richtwertes kommen Verkehrsbeschränkungen, -verbote und -umleitungen auf der Grundlage des § 45 StVO in Betracht. |
Diese Richtwerte gelten für Beurteilungspegel, berechnet nach der Verkehrslärmschutzverordnung. Beim Vergleich der Richtwerte mit dem bei der Lärmkartierung zugrunde gelegten Nacht-Lärmindex ist zu beachten, dass ein unmittelbare Bezug nicht möglich ist. Mit der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden angepasste Berechnungsvorschriften speziell für die Lärmkartierung erlassen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Streichung von Zu- und Abschlägen, wie den Kreuzungszuschlag, und die Modellierung der Schallausbreitung. Für den Straßenverkehrslärm im Nahbereich von Straßen mit typischen Tagesgängen der Verkehrsstärke und abseits lichtzeichengeregelter Knotenpunkte kann davon ausgegangen werden, dass sich der Nacht-Lärmindex und der Nacht-Beurteilungspegel um weniger als ein Dezibel unterscheiden.