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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/gruenes-dresden/baeume/baumfaellungen.php 05.11.2024 17:26:14 Uhr 30.12.2024 18:35:33 Uhr

Baumfällungen auf städtischen Grundstücken

Bäume prägen das Stadtbild, haben wichtige Funktionen und für manchen ist der Baum vor der Haustür ein guter Freund geworden. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen vielfältige Bemühungen, den Baumbestand in Dresden weiter zu erhöhen, um Klimaveränderungen abzumildern, die Artenvielfalt zu sichern und für Lebensqualität zu sorgen.

Stadtbäume und besonders Bäume an Straßen haben oft kein einfaches Leben. Ihr großes Wurzelsystem findet am Straßenrand kaum Platz und Luft. An vielen Standorten ist der Boden stark verdichtet oder versiegelt, so dass das Wachstum der Bäume gehemmt wird. Das extreme Stadtklima, Tausalze, Hundekot, Baumaßnahmen oder Anfahrschäden durch Verkehrsunfälle sind weitere Faktoren, die die Gesundheit der Bäume beeinflussen und zu Holzfäulen, Krankheits- und Schädlingsbefall führen können, die die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigen. Baumfällungen sind dann oft nicht mehr zu vermeiden. Die Entscheidung dafür wird nach Abwägung aller Alternativen gewissenhaft und verantwortungsvoll sowie auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getroffen und entsprechend dokumentiert (siehe dazu auch unser Thema „Verkehrssicherheit“).

Im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verzichten wir auf Fällarbeiten im Zeitraum vom 1. März bis 30. September (Ausnahme: Gefahr im Verzug).

Der Regiebtrieb Zentrale Technische Dienste fällt Roteichen an der Stübelallee (2007)
Der Regiebtrieb Zentrale Technische Dienste fällt Roteichen an der Stübelallee

Baumfällungen im Zeitraum Oktober 2024 bis Februar 2025 im Überblick

Mit der Veröffentlichung der Liste aktueller Baumfällungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit möchten wir Sie über bevorstehende Fällungen in unserer Stadt informieren.

Die Liste umfasst ausschließlich Bäume an Straßen und in Parks und Grünanlagen in Verwaltung des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft (keine Bäume in Wäldern und keine Bäume in anderen öffentlichen Einrichtungen).

Die Liste basiert auf den regelmäßig durchgeführten und dokumentierten Baumkontrollen. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Wegen der erforderlichen Zusammenfassung vieler Informationen aus verschiedenen Bereichen ist eine tagesaktuelle Änderung nicht möglich. Auch der genaue Fälltermin kann hier nicht angegeben werden, weil er von vielen nur kurzfristig planbaren Faktoren abhängt.

Bei Feststellung akuter Gefährdungen oder anderer unvorhersehbarer Umstände können jederzeit kurzfristig weitere Fällungen notwendig werden, deren Bekanntgabe dann nicht mehr in dieser Liste möglich ist.

Erklärung von in der Fäll-Liste verwendeten Begriffen:

  • abgängig: der Baum weist in großem Maß den Verlust seiner Lebensfähigkeit (Vitalität) auf
  • absterbend: der Baum weist zahlreiche tote Kronenteile auf
  • abgestorben: der Baum hat keine lebenden Triebe oder Blätter mehr

Kontakt

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Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abt. Leistungsmanagement/ Vergabe Grün

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