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https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/schoenfeld-weissig/ortschaftsrat.php 12.02.2024 12:19:23 Uhr 21.11.2024 19:53:10 Uhr

Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig

Die Ortschaftsräte werden in der Ortschaft nach den für die Wahl des Gemeinderats geltenden Vorschriften gewählt.

Die Zahl der Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt. In der Ortschaft Schönfeld-Weißig gehören 19 Mitglieder dem Ortschaftsrat an. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Die Ortschaftsräte wählen den Ortsvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter für die Wahlperiode des Ortschaftsrates. Die Aufgaben des Ortschaftsrates ergeben sich aus § 67 Abs. 1 SächsGemO. Diese Aufgaben fallen in seine originäre Zuständigkeit und über diese kann er im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entscheiden:

  • die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen;
  • die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und
  • Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;
  • die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;
  • die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft;
  • die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft;
  • die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften;
  • die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.

Weitere Aufgaben des Ortschaftsrates ergeben sich aus der Eingliederungsvereinbarung zwischen der ehemaligen Gemeinde Schönfeld-Weißig und der Landeshauptstadt Dresden aus dem Jahr 1999.

Die Sitzungen des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig sind in der Regel öffentlich und finden in der Regel einmal monatlich statt. Zeit, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung werden ortsüblich im Amtsblatt bzw. in den Schaukästen sowie unter den nachfolgenden Links bekannt gegeben.

Kontakt

Ortsvorsteherin

Telefon 0351-4887910

Sekretariat