Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/langebrueck/vereine-vereinsfoerderung.php 10.01.2024 15:18:34 Uhr 26.12.2024 11:47:10 Uhr |
Vereinsförderung/Vereine der Ortschaften Langebrück und Schönborn
Für die Ortschaften Langebrück und Schönborn ist die Vereinsförderung eine wichtige Aufgabe. Grundlage hierfür sind die Förderrichtlinien der Ortschaften.
Gefördert werden:
Gegenstand der Förderung (Ortschaft Langebrück)
- Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
- Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen mit entsprechender örtlicher Bedeutung
- Leistung von Investitionen in eigene/überlassene/kommunale Gebäude und/oder Ausstattungen
in der Ortschaft - Durchführung gemeinsamer kultureller und sportlicher Treffen mit Vereinen, Verbändern
und sonstigen Vereinigungen der Partnergemeinde Neulußheim zur Pflege der
Partnerschaft - Maßnahmen zur Ortsbildverschönerung
- Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit der Ortschaft
- Maßnahmen zur Aufarbeitung, Sicherung und Fortschreibung der Ortschaftsgeschichte
und Ortschaftschronik; - Mitwirkung an der Sicherung und Verbesserung u. a. des kulturellen, sportlichen, sozialen
und ökologischen Lebens in der Ortschaft; dazu gehören beispielsweise die Durchführung
von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten
Gegenstand der Förderung (Ortschaft Schönborn)
- Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
- Förderung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen der Vereine mit entsprechender örtlicher Bedeutung
- Förderung von Investitionen in vereinseigene/ kommunale Gebäude und Grundstücke / oder Ausstattungen
Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden
- Verwendungsnachweis unter 1500 EUR (*.pdf, 976 KB)
- Auszahlungsantrag (gültig ab 2024) (*.pdf, 1 MB)
- Verwendungsnachweis (gültig ab 2024) (*.pdf, 162 KB)