Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/klotzsche/projektfoerderung.php 04.04.2023 14:09:07 Uhr 08.05.2024 06:49:51 Uhr |
Projektförderung
Projektförderung im Rahmen der Fachförderrichtlinie (FFRL) Stadtbezirksämter
Seit Januar 2019 (aktualisiert 2023) gilt die neue Stadtbezirksförderrichtlinie. Damit ist die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben im Verantwortungsbereich der Stadtbezirke der Landeshauptstadt Dresden neu geregelt.
Die Stadtbezirksbeiräte können nun direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat.
„Die Stadtbezirksämter begrüßen dies sehr", so Stadtbezirksamtsleiter Thomas Grundmann. „Gerade die kleinen Projekte, die von der Bewohnerschaft oder den Vereinen für ihren eigenen Stadtteil initiiert werden, sind wichtig, um das örtliche Zusammenleben zu befördern. So wird bürgerschaftliches Engagement vielfältiger und Partizipation gestärkt."
Formalien
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
- Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim Stadtbezirksamt Klotzsche zu stellen.
Bei Fragen steht Ihnen das Stadtbezirksamt Klotzsche gern beratend zur Seite.
Link zum Fördermittelportal und Downloads
-
Antrag auf Projektförderung - Link zum Fördermittelportal
Anträge auf Projektförderung sind im neuen Antragsportal der Landeshauptstadt Dresden ausschließlich online zu stellen. Wichtig ist, dass der online gestellte Antrag trotzdem ausgedruckt und unterschrieben wird. Dieser muss dann beim Stadtbezirksamt Klotzsche noch im Original nachgereicht werden.
-
Förderrichtlinie ab 01.01.2023
(*.pdf,
85 KB)
Seit 1.1.2023 gilt die neue Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (FFRL Stadtbezirke) vom 16.12.2022.
-
Fragen und Antworten zur neuen Stadtbezirksförderung
(*.pdf,
662 KB)
Hier finden sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Stadtbezirksförderrichtlinie.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Stadtbezirksamt Klotzsche
Besucheranschrift
Kieler Straße 52 3
01109 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4886501
Fax 0351-4886503
E-Mail
stadtbezirksamt-klotzsche@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag und Freitag 9 - 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 - 17 Uhr