Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/wahlhelfer/wahlhelferinformationen.php 05.12.2024 08:25:28 Uhr 21.12.2024 14:20:21 Uhr |
Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Sie haben Fragen zum Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer? Wir haben hier die am häufigsten gestellten Fragen aufgelistet, um Ihnen schnell eine Antwort zu geben.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Alle, die mindestens 18 Jahre sind, seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen müssen Wahlhelfende außerdem eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei anderen Wahlen können deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der europäischen Union Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden. Wer kandidiert oder als Vertrauensperson bestimmt wird darf dieses Ehrenamt nicht ausüben.