Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/wahlhelfer/wahlhelferinformationen.php 03.04.2024 14:14:12 Uhr 20.11.2024 09:31:59 Uhr |
Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Sie haben Fragen zum Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer? Wir haben hier die am häufigsten gestellten Fragen aufgelistet, um Ihnen schnell eine Antwort zu geben.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Alle, die mindestens 18 Jahre sind, seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen müssen Wahlhelfende außerdem eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei anderen Wahlen können deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der europäischen Union Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden.