Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnsitz_meldung_d115.php 12.07.2024 12:07:18 Uhr 21.11.2024 07:39:34 Uhr |
Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden
Information für Studierende!
Wenn Sie neu nach Dresden oder innerhalb von Dresden in eine andere Wohnung gezogen sind, müssen Sie sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen anmelden. Da mit langen Wartezeiten aufgrund der hohen Anzahl von Anmeldungen in den Bürgerbüros Altstadt und Plauen zu rechnen ist, bitten wir Sie auch die Möglichkeit anderer im Stadtgebiet befindlichen Bürgerbüros zu nutzen.
Öffnungszeiten der Bürgerbüros:
Montag: 9 bis 16 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag: 9 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag: 9 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 14 Uhr (nur mit Termin)
Bitte halten Sie bei der Anmeldung den vorausgefüllten Meldeschein, die Wohnungsgeberbestätigung und Ihr Personaldokument bereit. Die Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite beim jeweiligen Meldegrund.
Hauptwohnsitz
Wer eine Wohnung bezieht oder innerhalb von Dresden umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.
Anmelden eines Wohnsitzes
Abmelden eines Wohnsitzes
Ummelden eines Wohnsitzes
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Neben-/Zweitwohnsitz
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Die Landeshauptstadt Dresden erhebt bei der Anmeldung einer Nebenwohnung eine Zweitwohnungssteuer.
Anmelden der Nebenwohnung
Abmelden des Neben-/Zweitwohnsitz
Ummelden der Nebenwohnung
Wechsel der Nebenwohnung in die Hauptwohnung
Nachweis Wohnsitz
Die Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen, etc.