Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wasserrechtliche-verfahren.php 17.04.2024 14:48:36 Uhr 21.12.2024 17:05:27 Uhr |
Wasserrechtliche Verfahren, Antragsunterlagen
Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften und führt Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz und ergänzenden Rechtsvorschriften durch.
Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Dresden.
Gartenbrunnen, Hausbrunnen errichten oder sonstige Bohrungen
Garten und Hausbrunnen (Grundwasser)
Anzeige unbürokratisch online stellen über das Portal ELBA.Sax des Freistaates Sachsen:
Sonstige Bohrungen (Grundwasser)
Anzeige unbürokratisch online stellen über das Portal ELBA.Sax des Freistaates Sachsen:
Grundwasserwärmepumpenanlagen
Die Antragstellung "Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage – Teil 2: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis WHG für Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage" ist über die Internetseite des Freistaates Sachsen online möglich:
Erdwärmesonden
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung und die Anzeige von Erdaufschlüssen nach WHG ist unbürokratisch online über das Portal ELBA.Sax des Freistaates Sachsen zu stellen:
Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
Antrag über unseren Online-Assistenten einreichen:
Niederschlagswasser versickern oder einleiten
Antragsformular Teil B 11 dreifach einreichen:
Bauliche Anlagen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet
Antragsformular B 12.4 dreifach einreichen:
Vorhaben in Gewässerrandstreifen
Antragsformular B 17 dreifach einreichen:
Vorhaben in, an, unter, über oberirdischen Gewässern (Paragraph 36 WHG, 26 SächsWG)
Antrag über unseren Online-Assistenten einreichen:
Genehmigungen, Erlaubnisse, Anzeigen
Anträge für folgende wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen bestehen aus dem Antragsformular Teil A und Unterlagen gemäß den Anforderungen aus Teil B.
Das Antragsformular, Teil A kann hier abgerufen werden:
Genehmigungen
Erlaubnisse
Befreiungen
Anzeigen
Öffentliche Trinkwasserversorgung: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Anträge auf Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage bzw. zur Benutzung dieser können formlos schriftlich gestellt werden.
Verwendete Abkürzungen
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Wasser- und Bodenschutzbehörde
Besucheranschrift
Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
2. Etage, N 203
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Themenstadtplan
Telefon
0351-4886241
E-Mail
umwelt.recht1@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr