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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wasserrechtliche-verfahren.php 17.04.2024 14:48:36 Uhr 21.12.2024 17:05:27 Uhr

Wasserrechtliche Verfahren, Antragsunterlagen

Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften und führt Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz und ergänzenden Rechtsvorschriften durch.

Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Dresden.

Gartenbrunnen, Hausbrunnen errichten oder sonstige Bohrungen

Garten und Hausbrunnen (Grundwasser)

Anzeige unbürokratisch online stellen über das Portal ELBA.Sax des Freistaates Sachsen:

Sonstige Bohrungen (Grundwasser)

Anzeige unbürokratisch online stellen über das Portal ELBA.Sax des Freistaates Sachsen:


Grundwasserwärmepumpenanlagen

Die Antragstellung "Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage – Teil 2: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis WHG für Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage" ist über die Internetseite des Freistaates Sachsen online möglich:


Erdwärmesonden

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung und die Anzeige von Erdaufschlüssen nach WHG ist unbürokratisch online über das Portal ELBA.Sax des Freistaates Sachsen zu stellen:


Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen

Antrag über unseren Online-Assistenten einreichen:


Niederschlagswasser versickern oder einleiten

Antragsformular Teil B 11 dreifach einreichen:

Als Entscheidungshilfen gibt es zwei Checklisten:


Bauliche Anlagen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Antragsformular B 12.4 dreifach einreichen:


Vorhaben in Gewässerrandstreifen

Antragsformular B 17 dreifach einreichen:


Vorhaben in, an, unter, über oberirdischen Gewässern (Paragraph 36 WHG, 26 SächsWG)

Antrag über unseren Online-Assistenten einreichen:


Genehmigungen, Erlaubnisse, Anzeigen

Anträge für folgende wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen bestehen aus dem Antragsformular Teil A und Unterlagen gemäß den Anforderungen aus Teil B.

Das Antragsformular, Teil A kann hier abgerufen werden:

Öffentliche Trinkwasserversorgung: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Anträge auf Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage bzw. zur Benutzung dieser können formlos schriftlich gestellt werden.

Umweltamt

Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Wasser- und Bodenschutzbehörde


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Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr