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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wassergefaehrdende-stoffe.php 16.06.2020 10:23:31 Uhr 22.11.2024 11:05:27 Uhr

Wassergefährdende Stoffe, Anlagen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bedürfen einer Anzeige gemäß Paragraph 40 Abs. 1 und 4 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Anzuzeigen sind auch wesentliche Änderungen bestehender Anlagen, die endgültige Stillegung sowie eine vorübergehende Stillegung (länger als ein Jahr) und die Wiederinbetriebnahme länger als ein Jahr stillgelegter Anlagen.

Das Formular stellt der Freistaat Sachsen online bereit:

Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Weitere Antragsunterlagen zu wasserrechtlichen Verfahren finden sich unter:

Zuständig: