Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versteigerung-von-fundsachen.php 18.07.2024 16:36:59 Uhr 21.11.2024 10:02:56 Uhr |
Versteigerung von Fundsachen
Wenn keine Finderrechte geltend gemacht wurden, werden die abgegebenen Sachen öffentlich sowie in Einzelfällen online über die Zollauktion versteigert.
Hinweis für Finder
Finder, die bei Ablieferung der Fundsache ihren Anspruch auf Eigentumserwerb geltend gemacht haben, werden vom Fundbüro nicht gesondert informiert. Nach Ablauf der Frist von 6 Monaten ist die Herausgabe innerhalb eines Monats durch den Finder unaufgefordert zu beantragen.
Vorgehen
Fristen
Bezahlung
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Rechtsgrundlagen