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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versteigerung-von-fundsachen.php 13.01.2025 15:19:49 Uhr 02.04.2025 11:00:39 Uhr

Versteigerung von Fundsachen

Menschen warten, dass eine Versteigerung beginnt

Wenn keine Finderrechte geltend gemacht wurden, werden die abgegebenen Sachen öffentlich sowie in Einzelfällen online über die Zollauktion versteigert.

Hinweis für Finder

Finder, die bei Ablieferung der Fundsache ihren Anspruch auf Eigentumserwerb geltend gemacht haben, werden vom Fundbüro nicht gesondert informiert. Nach Ablauf der Frist von 6 Monaten ist die Herausgabe innerhalb eines Monats durch den Finder unaufgefordert zu beantragen.