Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versammlunganz.php 03.12.2024 08:30:12 Uhr 03.12.2024 18:41:15 Uhr

Versammlung anzeigen

Die Versammlungsbehörde ist im Bereich der Landeshauptstadt Dresden sachlich und örtlich zuständig für die Durchführung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge.

Gemäß § 14 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zur Teilnahme unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage sowie Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Hinweis: Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden bearbeitet Anliegen an Arbeitstagen im Regelfall Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Dresden als ersatzzuständige Behörde unter (0351) 483 100. Eine automatische Weiterleitung eingehender E-Mails oder Anrufe findet nicht statt.

Erreichbarkeit - Weihnachten und Jahreswechsel

Bitte beachten Sie, dass die Versammlungsbehörde von Montag, 23. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar 2025 aufgrund der städtischen Betriebsruhe sowie der Feiertage nicht erreichbar sein wird. Während dieses Zeitraums können keine Versammlungsanzeigen bearbeitet werden.

Um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, Ihr Anliegen möglichst frühzeitig vor diesem Zeitraum einzureichen.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Dresden als ersatzzuständige Behörde unter (0351) 483 100. Eine automatische Weiterleitung eingehender E-Mails oder Anrufe findet nicht statt.

Ab 2. Januar 2025 ist die Versammlungsbehörde wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.