Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versammlunganz.php 03.12.2024 08:30:12 Uhr 03.12.2024 18:41:15 Uhr |
Versammlung anzeigen
Gemäß § 14 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zur Teilnahme unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage sowie Sonn- und Feiertage außer Betracht.
Hinweis: Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden bearbeitet Anliegen an Arbeitstagen im Regelfall Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Dresden als ersatzzuständige Behörde unter (0351) 483 100. Eine automatische Weiterleitung eingehender E-Mails oder Anrufe findet nicht statt.