Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/verkaufsstand-verkaufswagen.php 06.08.2024 11:03:35 Uhr 22.11.2024 11:01:17 Uhr

Verkaufsstand und Verkaufswagen (Ambulanter Handel)

Für das Aufstellen von Verkaufsständen und Verkaufswagen ("ambulanter Handel") im öffentlichen Verkehrsraum wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Ab 16. September Annahme der Anträge für 2025

Ab 16. September 2024 nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für 2025 an. Alle bis zum 20. September 2024 eingehenden Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los.

Kontakt

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Straßenverw. sonst.Sondernutz. (SONU) (SG)

Landeshauptstadt Dresden
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Abt. allgemeine Verwaltung, Grundsatz, Straßenverwaltung

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