Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/uebermittlungssperren.php 13.11.2024 17:04:04 Uhr 22.12.2024 03:01:36 Uhr |
Übermittlungssperren
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können. Jeder Einwohner der Landeshauptstadt Dresden hat gegenüber der Meldebehörde -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes - die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen zum Zwecke der Wahlwerbung
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial.
Die Übermittlungssperre bei Internetauskünften entfällt ersatzlos. Diese hatte lediglich den Übermittlungsweg der Auskunftserteilung beschränkt, jedoch nicht die Auskunft selbst.
Wichtig: Bereits bestehende Übermittlungssperren nach dem Sächsischen Meldegesetz werden analog übernommen und müssen nicht neu erklärt werden.
Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen.