Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/tierhaltung.php 06.09.2024 16:21:30 Uhr 03.12.2024 18:53:13 Uhr |
Tierhaltung anmelden
Tierhaltung gem. VVVO anzeigen
Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere beim Lebensmittel- und Veterinäramt registrieren lassen.
Registrierungspflichtig sind neben den klassischen Nutztieren wie Rindern, Schweinen und Schafen auch Ziegen, Pferde, Esel und sonstige Equiden (Einhufer) sowie Geflügel wie Enten, Gänse, Hühner, Fasane, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln. Ferner müssen auch Halter von Gehegewild, Kameliden und allen anderen Klauentiere, die nicht in § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung, ViehVerkV) aufgeführt werden, ihren Betrieb anzeigen.
Daneben ist auch die Bienenhaltung, die Nutzfischhaltung und die Aquakultur mit Gewässeranbindung anzeigepflichtig.
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Frist
Zuständige Organisationseinheiten
Kontakt
Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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01237 Dresden
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Postfach 12 00 20
01001 Dresden
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Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |