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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/tierhaltung.php 06.09.2024 16:21:30 Uhr 03.12.2024 18:53:13 Uhr

Tierhaltung anmelden

Tierhaltung gem. VVVO anzeigen

Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere beim Lebensmittel- und Veterinäramt registrieren lassen.

Registrierungspflichtig sind neben den klassischen Nutztieren wie Rindern, Schweinen und Schafen auch Ziegen, Pferde, Esel und sonstige Equiden (Einhufer) sowie Geflügel wie Enten, Gänse, Hühner, Fasane, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln. Ferner müssen auch Halter von Gehegewild, Kameliden und allen anderen Klauentiere, die nicht in § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung, ViehVerkV) aufgeführt werden, ihren Betrieb anzeigen.

Daneben ist auch die Bienenhaltung, die Nutzfischhaltung und die Aquakultur mit Gewässeranbindung anzeigepflichtig.

Frist

keine

Kontakt

Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)

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