Eine amtliche Erlaubnis ist notwendig
- zur gewerbsmäßigen Zucht und Haltung (außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild) bzw. zum Handel mit Wirbeltieren,
- zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes,
- zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Tieren oder Verfügungstellung für solche Zwecke,
- zur gewerbsmäßigen Bekämpfung der Wirbeltiere als Schädlinge.
Ferner wird eine amtliche Erlaubnis benötigt, um
- Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten,
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zu halten und zur Schau zu stellen,
- Hunde für Dritte zu Schutzzwecken auszubilden oder hierfür Einrichtungen zu unterhalten,
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchzuführen,
- Tiere gewerblich zu transportieren.
Die Erlaubnis ist personen- und ortsgebunden.
Zucht und Haltung von Versuchstieren fallen nicht unter diesen Prozess. Die dafür notwendige Erlaubnis wird von der zuständigen Landesdirektion erteilt.
HINWEIS: Die Ausübung der Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.
Handel mit Tieren über ebay-Kleinanzeigen
Wer bei ebay-Kleinanzeigen mit Tieren handelt, benötigt ab einer bestimmten Anzahl von Tieren ebenfalls eine Erlaubnis für den gewerlichen Umgang mit Tieren.
Was gilt als gewerbsmäßiges Züchten? Wer benötigt die Erlaubnis?
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreichen:
- Hunde: Drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr Würfe pro Jahr.
- Katzen: Fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder fünf oder mehr Würfe pro Jahr.
Wer benötigt keine Erlaubnis?
Sie benötigen keine Erlaubnis, wenn Sie:
- bis maximal zwei fortpflanzungsfähige Hündinnen oder bis zu zwei Würfen pro Jahr haben bzw. verkaufen
- bis maximal vier fortpflanzungsfähige Katzen oder bis maximal vier Würfe pro Jahr haben bzw. verkaufen
Die Anforderungen zum erlaubnispflichtigen Züchten und Handeln mit anderen als oben angegebenen Tierarten können unter veterinaeramt@dresden.de abgefragt werden.