Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sozialversicherung.php 11.04.2024 10:41:22 Uhr 24.11.2024 01:24:07 Uhr |
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung hat mehr und mehr an Bedeutung gewonnen, für den Einzelnen, für uns alle, für den Staat. Aufklärung, Information und Wissen über die Sozialversicherung sind in besonderem Maße notwendig.
Die angebotene Beratung, die Sie bei der Landeshauptstadt Dresden in Anspruch nehmen können, soll Beispielsweise die Sozialversicherung überschaubarer machen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rentenversicherung.
Welche Informationen und Hilfestellungen bieten wir an?
- Aufnahme von Rentenanträgen aller Art und Weiterleitung an die zuständigen Leistungsträger
zum Beispiel- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Durchführung der Kontenklärung, auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches
- Beantragung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
(z. B. Kur oder Teilhabe am Arbeitsleben) - Klärung von Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente
- Erläuterung und Prüfung von Rentenbescheiden
- Unterstützung im Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren zu Bescheiden der Sozialleistungsträger
Zudem beglaubigen wir kostenfrei Ihre Kopien, die beim Sozialversicherungsträger einzureichen sind.
Wer kann diese Dienste in Anspruch nehmen?
Alle Menschen, die ihren Wohnsitz in Dresden haben oder in Dresden arbeiten, können einen Termin vereinbaren.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und erfahren gleichzeitig, welche Unterlagen für diesen Termin benötigt werden. Per Post oder E-Mail können Sie ebenfalls Kontakt mit uns aufnehmen. In jedem Fall wird ein individueller Beratungstermin gefunden, bei dem sich die Mitarbeiterinnen genügend Zeit für Sie nehmen.
Benötigte Dokumente
- Rentenversicherungsnummer
- Aktuelle Rentenauskunft / Renteninformation
Dieses Dokument wird Ihnen jährlich von der Rentenversicherung per Post zugesandt.
Personalausweise oder Reisepass - Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
- Krankenkassenkarte
- Bankverbindung
Optionale Dokumente
- Personenstandsurkunde
Geburtsurkunde, Eheurkunde und gegebenenfalls Sterbeurkunde - Vollmacht bei Vertretung
Vorlage einer Vollmacht, wenn nicht der Betroffene selbst den Antrag stellt. - Schwerbehindertenausweis
- Sozialversicherungsausweis der DDR
- Zeugnisse über Schulbesuche und Studium
nach dem 17. Lebensjahr - Facharbeiterbrief
- Nachweise über freiwillige Beitragszahlung und Wehr- oder Zivildienst
Hinweisblätter
-
Faltblatt "Ver(un)sichert?"
(*.pdf,
604 KB)
Informieren Sie sich zu Fragen zur Sozialversicherung auch in unserem Faltblatt "Ver(un)sichert?":
- Faltblatt Ver(un)sichert in Englisch (*.pdf, 620 KB)
- Faltblatt Ver(un)sichert in Russisch (*.pdf, 744 KB)
- Faltblatt Ver(un)sichert in Vietnamesisch (*.pdf, 792 KB)
Weiterführende wichtige Informationen
Rechtliche Grundlagen
-
Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherun
§ 93 SGB lV
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung
Hilfe bei der Beschaffung von Nachweisen
Wir helfen bei der Beschaffung von fehlenden Verdienstnachweisen ehemaliger Betriebe in Dresden oder Facharbeiterzeugnissen aus der DDR-Zeit, die Sie beim Rentenversicherungsträger einreichen sollen. Bitte beachten Sie aber, dass die Aufbewahrungsfrist der DDR-Lohnunterlagen zum 31.12.2011 ausgelaufen ist und eine Recherche deshalb nicht mehr in jedem Fall möglich ist. Auch bei fehlenden Unterlagen nach der Wende können wir ggf. Hinweise für die Beschaffung von Nachweisen geben.
Vordruck Anforderung fehlender Verdienstnachweise für Rentenzwecke