Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sondernutzung-gruenanlagen.php 29.08.2023 12:35:01 Uhr 22.12.2024 03:33:47 Uhr |
Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen
Die Abteilung Verwaltung/Finanzen/Grundstücke des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist zuständig für:
- Informationen zur Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen (Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Grünanlagen)
- Entgegennahme von Anträgen (schriftlich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Nutzung)
- Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen, Erhebung von Gebühren und Nutzungsentgelten
- Erteilung und Kontrolle von Auflagen
Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden ist die Grundlage.
Die Objekte, für die diese Satzung gilt (siehe Grünanlagensatzung §§ 1 und 2), sind über die folgenden Links einzusehen:
Hinweis zur Barrierefreiheit: Die verlinkten Dokumente sind nicht barrierefrei. Bei Bedarf bitten wir um eine Nachricht an stadtgruen-und-abfallwirtschaft@dresden.de.
Antrag auf Sondernutzung stellen
- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung Grünanlagen (*.pdf, 227 KB)