Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schlachttieruntersuchung.php 30.10.2024 12:34:04 Uhr 04.11.2024 23:33:17 Uhr |
Hausschlachtungen: Fleischuntersuchungen
Unter einer Hausschlachtung versteht man die Schlachtung eines Tieres (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Gehegewild, Kaninchen, Geflügel, etc.) außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte für die ausschließliche Verwendung im eigenen Haushalt des Tierbesitzers. Durch Untersuchungen wird gewährleistet, dass ausschließlich gesundheitlich unbedenkliches und zum Verzehr für den Menschen geeignetes Fleisch von allen warmblütigen Tieren gewonnen und abgegeben wird.
Vorgehen
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die folgenden Regelungen gelten nur für als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere. Als Huftiere zählen in diesem Fall: Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd etc. Kaninchen und Geflügel unterliegen im Rahmen der Hausschlachtung keiner Regelung.
Vor der beabsichtigten Schlachtung
... erfolgt eine Untersuchung (Schlachttieruntersuchung) durch einen amtlichen Tierarzt nur, wenn der Verfügungsberechtigte Störungen des Allgemeinbefindens festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen sind (z.B. Fieber, Mattigkeit, Fressunlust etc.).
Nach der Schlachtung
... sind alle Tiere einer amtlichen Untersuchung durch einen Tierarzt zu unterziehen (Fleischuntersuchung). Demnach unterliegt auch jede Hausschlachtung ausnahmslos dieser Untersuchungspflicht und muss daher zur Untersuchung angemeldet werden. Das Fleisch darf erst nach der Beurteilung als tauglich für den menschlichen Verzehr verwendet werden. Eine Kennzeichnung des Schlachtkörpers (Stempel für die Genusstauglichkeit) erfolgt nicht.
Spezifiziertes Risikomaterial (SRM)
Bestimmte Teile des Schlachtkörpers sind aufgrund ihres Risikos der Übertragung von BSE/TSE als spezifiziertes Risikomaterial (SRM) zu betrachten:
Rinder
(gilt für Rinder aus EU-Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko, z.B. Deutschland):
- über 12 Monate alt:
- der Schädel ohne Unterkiefer, jedoch einschließlich Gehirn und Augen
- Rückenmark
Schafe oder Ziegen
- über 12 Monate alt oder bei denen ein bleibender Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat:
- Schädel einschließlich Gehirn, Augen und Mandeln, Rückenmark, Milz, Ileum (Hüftdarm) - alle Altersklassen:
- Milz sowie Ileum (Hüftdarm)
Das spezifizierte Risikomaterial ist als untauglich zu beurteilen, durch den Fleischbeschautierarzt einzufärben (Brillantblau FCF, E 133), als Material der Kategorie I zu kennzeichnen, von anderen Abfällen getrennt zu lagern und grundsätzlich der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen. Zur Abholung des spezifizierten Risikomaterials hat der Tierhalter die mit der Beseitigung beauftragte Tierkörperbeseitigungsanstalt anzufordern (Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA Sachsen), Staudaer Weg 1, 01561 Priestewitz/OT Lenz, Telefon: 035249/7350).
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anmeldung und Bereitstellung zur Abholung des spezifizierten Risikomaterials obliegt demjenigen, der die Schlachtung veranlasst hat.
Die Entsorgungs- bzw. Abgabebelege der Tierkörperbeseitigungsanstalt über das Risikomaterial müssen lückenlos vorhanden sein und zwei Jahre aufbewahrt werden. Im Rahmen der Betriebsüberwachung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann dies auch überprüft werden.
TSE-Probe (BSE, Scrapie/Traberkrankheit)
Für die amtliche TSE-Untersuchung wird Material aus der Obexregion des Stammhirns vor Ort durch den amtlichen Tierarzt entnommen. Die Stammhirnproben werden in der Landesuntersuchungsanstalt auf das Vorhandensein von verändertem Prion-Protein (PrPres) untersucht.
Rinder (einschließlich Wasserbüffel und Bisons)
Gesundschlachtung:
- Probe entfällt für Rinder aus folgenden Ländern mit vernachlässigbarem BSE-Risiko (Stand August 2022): Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland,
Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Finnland, Schweden - bei Rindern aus anderen Ländern: Probenahme und Test ab Alter von 30 Monaten erforderlich
bei allen krank geschlachteten, aus besonderem Anlass notgeschlachteten, verendeten und
getöteten (ausgenommen Tötung im Rahmen der Seuchentilgung) Rindern:
- Rinder aus den oben angeführten Ländern: Test ab Alter von 48 Monaten erforderlich
- bei Rindern aus anderen Ländern: Test ab Alter von 24 Monaten erforderlich
Schafe oder Ziegen
Schafe und Ziegen, die über 18 Monate alt sind, werden EU-weit im Rahmen von sogenannten Monitoring-Programmen stichprobenweise auf das Vorkommen von TSE untersucht.
Trichinen-Probe
Bei Trichinen handelt es sich um winzige Parasiten (Fadenwürmer), die über den Genuss von Fleisch erkrankter Tiere auf den Menschen übertragen werden können. Bei allen Haus- und Wildschweinen sowie bei Einhufern ist deshalb eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben. Das für die Untersuchung notwendige Material wird ebenfalls vom amtlichen Tierarzt entnommen.
Untersuchungszeiten/ Probenannahme für die Trichinen-Untersuchung
Montag und Dienstag:
Tierarztpraxis Dr. med. vet. Sebastian Justus, Bautzner Landstraße 273, 01328 Dresden
(Tel.: 0351-32037540, Mobil: 0172-5729633)
Probenannahme: Montag 12 – 15 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 15 – 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag:
Tierarztpraxis Langebrück Dr. med. vet. Mathias Ehrlich, Lessingstraße 23, 01465 Langebrück
(Tel.: 035201-7300)
Probenannahme: Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr
Außerhalb dieser festen Termine erfolgt auch eine Untersuchung, wenn sich größere Mengen an Proben (>/= 4 Trichinenproben) angesammelt haben bzw. im Rahmen von Treibjagden o.ä. angefallen sind.
Wir weisen darauf hin, dass für eine ordnungsgemäße Untersuchung Proben/ Muskulatur (entnommen an den vorgeschriebenen Probenahmeorten – Zwerchfell(pfeiler), Unterarm oder notfalls Zungengrund) zu entnehmen und in ausreichender Menge (mind. 50 g) abzugeben sind.
Kosten
Auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes sowie des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses (10. SächsKVZ) sind für die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung Gebühren zu erheben. Unter Zugrundelegung der im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung aufzubringenden Kosten erfolgte eine Neuberechnung der dafür erforderlichen Gebührensätze. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01.11.2024. Die Gebührenhöhe für Hausschlachtungen finden Sie im Merkblatt Gebührensätze für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Gebühren, die im Rahmen von gewerblichen Schlachtungen erhoben werden, können von den Gewerbetreibenden direkt im Amt erfragt werden (0351-4887571).
Gebührenliste
Zuständige Stellen
Amtliche Tierärzte
Fleischhygienebezirk Bereich Dresden mit den Ortsteilen
Bühlau, Pillnitz, Tolkewitz, Schönfeld, Weißig, Cunnersdorf, Pappritz, Gönnsdorf, Eschdorf, Helfenberg, Borsberg, Malschendorf, Reitzendorf, Schullwitz, Rockau, Rossendorf, Zaschendorf, Eichbusch
Besucheranschrift
Tierarzt Dr. S. Justus
Bautzner Landstraße 273
01328 Dresden
Abgabe von Trichinenproben nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Vertretung: TÄ‘e L. Gläser, Dr. M.Ehrlich
Telefon
0351-32037540
, 0172-5729633
Fleischhygienebezirk Bereich Dresden mit den Ortsteilen
Gompitz, Ockerwitz, Pennrich, Zöllmen, Steinbach, Roitzsch, Unkersdorf, Mobschatz, Brabschütz, Alt-Leuteritz, Merbitz, Podemus, Rennersdorf, Cossebaude, Gohlis, Niederwartha, Oberwartha, Cotta, Omsewitz, Groß- und Kleinzschachwitz, Sporbitz, Zschieren, Luga, Kauscha, Coschütz, Gittersee
Besucheranschrift
Tierarzt L. Gläser
Talmühlenstraße 39a
OT Kurort Hartha
01737 Tharandt´
Vertretung: Tä‘e Dr. M. Ehrlich, Dr. S. Justus
Telefon
0171-4089928
Fleischhygienebzirk Bereich Dresden mit den Ortsteilen:
Klotzsche, Hellerau, Langebrück, Schönborn, Heidehof, Weixdorf, Marsdorf, Friedensdorf, Gomlitz, Lausa
Besucheranschrift
Tierarzt Dr. M. Ehrlich
Lessingstraße 23
OT Langebrück
01465 Langebrück
Vertretung: TÄ‘e L. Gläser, Dr. S. Justus
Telefon
035201-7300
Kontakt
Lebensmittelüberwachung (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Besucheranschrift
Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |