Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/scheidung_anerkennung.php 30.12.2021 17:22:59 Uhr 22.12.2024 07:25:22 Uhr |
Anerkennung einer im Ausland geschiedenen Ehe
Ausländische Scheidung
Im Standesamt Dresden können Anträge auf Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile gestellt werden. Das Oberlandesgericht Dresden ist für die Prüfung des Antrags vom Standesamt zuständig.
Im Internetauftritt des Oberlandesgerichts finden Sie sehr übersichtlich dargestellt, welche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Handelt es sich um einen eigenständigen Antrag ist für die Entgegennahme das Sachgebiet Urkundenwesen zuständig.
Ist die Anerkennung der im Ausland geschiedenen Ehe im Zusammenhang mit einer Geburt, neuen Eheschließung oder eines Sterbefalls notwendig, wird dies im entsprechenden Verfahren mit eingeleitet.
Datenschutz im Standesamt
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist.
Kontakt
Anerkennung einer Scheidung im Ausland
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Urkundenwesen
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