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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sanierungsgenehmigung.php 28.08.2024 11:21:21 Uhr 15.11.2024 20:21:28 Uhr

Sanierungsgenehmigung

Seit 2024 besteht keine Pflicht mehr zur sanierungsrechtlichen Genehmigung.

In ausgewählten Stadtteilen Dresdens wurden seit den 1990er Jahren elf Sanierungsgebiete festgelegt. Im Januar 2024 wurde die letzte Aufhebungssatzung vom Stadtrat beschlossen. Seitdem sind alle elf Sanierungssatzungen aufgehoben. Damit entfällt auch die Pflicht, eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB zu beantragen.

Hintergrundinformationen

Mit einer Sanierungssatzung galten besondere gesetzliche Regularien für Bautätigkeiten und den Verkauf von Grundstücken in Sanierungsgebieten. Für Bauvorhaben war eine behördliche Genehmigung erforderlich. Sie mussten mit den Entwicklungszielen des Sanierungsgebietes übereinstimmen. 

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