Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/petitionen.php 03.12.2024 14:11:03 Uhr 03.12.2024 18:24:20 Uhr |
Petitionen
Artikel 17 Grundgesetz
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Form der Petition
Einer bestimmten Form bedarf es nicht. Sie können Ihre Petition zum Beispiel per Post, zur Niederschrift (z. B. im Bürgerbüro) per E-Mail oder online einreichen. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an, um eine Antwort zu erhalten.
Petitionen richten Sie an:
Landeshauptstadt Dresden
OberbürgermeisterPetition
Petition online einreichen oder mitzeichnen
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e-Petition
Hier können Sie Ihre Petition online einreichen und mitzeichnen lassen, beziehungsweise aktuelle E-Petitionen mitzeichnen. Zugleich besteht auch die Möglichkeit, Petitionen ohne Mitzeichnung einzureichen.
Art der Petition
Es ist zu unterscheiden zwischen Petitionen an den Stadtrat (Zuständigkeit Petitionsausschuss) und Petitionen an die Verwaltung.
Der Petitionsausschuss ist für alle Petitionen zuständig, welche Sachverhalte betreffen, die in Zuständigkeit des Stadtrates liegen. Das heißt, alle Sachverhalte, die vom Stadtrat beschlossen werden können, fallen in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses.
Die Verwaltung ist bezüglich der "Geschäfte der laufenden Verwaltung" zuständig. Das bedeutet, dass zwar dennoch eine Petition vorliegen kann, der Petitionsausschuss diese aber wegen fehlender gesetzlicher Legitimation nicht behandeln darf. Diese Behandlung obliegt der Verwaltung.
Da die Abgrenzung nicht immer ganz einfach ist, ist es möglich, dass nach einer entsprechenden Prüfung dem Einreicher mitgeteilt werden muss, dass eine andere, als die von ihm angesprochene, Stelle zuständig ist.
Sollte eine Petition nicht an den richtigen Adressaten gerichtet sein, wird diese durch den Stadtrat an die Verwaltung bzw. durch die Verwaltung an den Stadtrat übergeben.
Generell sind Widersprüche, bloße Meinungsäußerungen, Mitteilungen, Auskunftsersuche sowie Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden keine Petitionen.