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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ordnungswidrigkeiten-verkehr-anzeigen.php 05.11.2024 09:02:37 Uhr 21.11.2024 16:13:00 Uhr

Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

Ein Auto parkt auf dem Gehweg.
Ein Falschparker blockiert den Gehweg

Obwohl die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, d.h. von Halt- und Parkverstößen, fast ausschließlich durch die Polizei oder den städtischen Gemeindlichen Vollzugsdienst erfolgt, besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, selbst Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen. Dabei ist zu beachten, dass eine Anzeige nicht anonym erfolgen kann.

Kontrollen gewünscht?

Mit der Privatanzeige können Sie konkrete Verstöße anzeigen. Möchten Sie hingegen allgemein, dass das Ordnungsamt in einem bestimmten Bereich Kontrollen durchführt, weil dort z. B. gehäuft Verkehrsordnungswidrigkeiten auftreten? Oder haben Sie weitere Hinweise? Dann schreiben Sie bitte eine Nachricht an ordnungsamt@dresden.de.