Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ordnungswidrigkeiten-allgemein-anzeigen.php 05.11.2024 09:00:22 Uhr 22.12.2024 07:22:11 Uhr |
Privatanzeige einer Allgemeinen Ordnungswidrigkeit
Unter Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten versteht man alle Bußgeldtatbestände, die nicht dem ruhenden oder fließenden Verkehr zuzuordnen sind. Eine Vielzahl dieser, sich meist aus Spezialgesetzen, Verordnungen und Satzungen ergebenden Verstöße, obliegen der Ahndung durch die Bußgeldbehörde.
Obwohl die Feststellung von Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten fast ausschließlich durch die Polizei oder den städtischen Gemeindlichen Vollzugsdienst erfolgt, besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, selbst Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.
Kontrollen gewünscht?
Möchten Sie allgemein, dass das Ordnungsamt in einem bestimmten Bereich Kontrollen durchführt? Oder haben Sie weitere Hinweise? Dann schreiben Sie bitte eine Nachricht an ordnungsamt@dresden.de.
Müllbeseitigung gewünscht?
Für die Meldung bzw. Beseitigung von Müllablagerungen nutzen Sie bitte den Mängelmelder.
Privatanzeige nur mit genauen Angaben zu Zeit und Ort sowie wenn Verursacher bekannt
Mit der Privatanzeige können nur konkrete Verstöße angezeigt werden, bei denen die (mutmaßlich) verursachende Person bekannt ist. Der Anzeigende wird im Verfahren in der Regel namentlich benannt und kann zum Erscheinen vor Gericht sowie in der Behörde verpflichtet werden.