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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/lebensmittelunternehmen.php 06.09.2024 16:35:25 Uhr 22.12.2024 02:33:25 Uhr

Lebensmittelunternehmen registrieren/aktualisieren ggf. abmelden

Alle Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zur Eintragung zu melden. Als Lebensmittelunternehmen gelten alle Unternehmen, die in der Produktion, Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln arbeiten.

Lebensmittelunternehmen anmelden

Alle Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, beide vom 29.04.2004, der zuständigen Behörde durch die Lebensmittelunternehmer zwecks Eintragung zu melden. Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z.B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten. Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierungsmeldung erfolgen.
 

Kontakt

Lebensmittelüberwachung (Abt.)

Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Besucheranschrift

Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden


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Postfach 12 00 20
01001 Dresden


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Montag 9 bis 12 Uhr
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Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr