Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/lagerfeuer.php 28.03.2024 11:17:25 Uhr 21.11.2024 17:52:04 Uhr

Lagerfeuer

Im öffentlichen Bereich, d. h. auf Straßen, Plätzen und in allgemein zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen, ist das Grillen und Abbrennen offener Feuer grundsätzlich nur auf den öffentlichen Grillplätzen bzw. den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt.

Für diese Plätze sind neben den Anforderungen des Landschaftsschutzgebietes - wie auch auf Privatgrundstücken - die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen.
Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, derer man sich entledigen will, ist gesetzlich verboten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt sind einzuhalten, besonders die Paragraphen 3 und 4 (Schutz der Nachtruhe, Benutzung akustischer Geräte). Die Polizeiverordnung regelt in § 14 auch das Grillen und Lagerfeuer im privaten und öffentlichen Bereich. Bei Einhaltung der genannten Maßgaben des Umweltschutzes und der gegenseitigen Rücksichtnahme bedürfen Grillen und Lagerfeuer auf privaten Flächen keiner Genehmigung. Ausgenommen sind Privatflächen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht (eine Übersicht finden Sie im Themenstadtplan, Bereich Umwelt). Hier ist das Lagerfeuer im Umweltamt, SG Naturschutz und Landwirtschaft zu beantragen.

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