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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kosmetikhersteller.php 06.09.2024 16:33:52 Uhr 30.12.2024 18:11:06 Uhr

Kosmetikhersteller

Kosmetikhersteller registrieren

Der Hersteller, oder der, in dessen Auftrag ein kosmetisches Mittel hergestellt wird, bzw. der ein kosmetisches Mittel erstmalig in die EU einführt, hat vor dem erstmaligen Inverkehrbringen/Einfuhr der zuständigen o.g. Behörde folgende Angaben mitzuteilen:

  • Hersteller, Produktverantwortlicher, Importeur
  • Ort der Herstellung/Einfuhr
  • Angaben zum kosmetischen Mittel

Bitte benutzen Sie das bereitgestellte Formular.

Kontakt

Lebensmittelüberwachung (Abt.)

Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

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