Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/klassenfahrten-europaeisches-ausland.php 24.11.2015 13:05:31 Uhr 22.12.2024 02:43:58 Uhr |
Klassenfahrten ins europäische Ausland
Hinweise für begleitende Lehrer
Wenn eine allgemeinbildende Schule eine Reise im Klassen-/ Kursverband in ein anderes EU-Land plant, müssen die ausländischen Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen, sich entweder selbst ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung dieses Staates besorgen oder in einer "Liste für Reisende" eingetragen sein. Erst dann können sie legal in die EU-Staaten einreisen sowie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren.
Sie müssen dazu im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, sofern sie nicht selbst EU-Staatsangehörige sind. Darüber hinaus ersetzt diese Liste fehlende Pässe für alle ausländischen Schüler.
Die Gültigkeit der Schülerreisendenliste für die am 01.05.2004 der EU beigetretenen Staaten ist bei den jeweiligen Botschaften zu erfragen!
Achtung Italien-Reisende:
Die Schweiz ist kein EU-Staat. Bei Durchreisen ist ggf. ein Visum erforderlich. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an!
Schulen in Dresden:
Die Ausländerbehörde Dresden kann die Liste nur für die konkrete Fahrt an einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbekenntnis aushändigen.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In die Liste müssen alle Teilnehmer an der Fahrt eingetragen werden. Die Personalien entnehmen Sie den amtlichen Ausweisdokumenten.
- Die Schulleitung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen einer Einverständniserklärung der Eltern zur Reise.
- Die ausländischen Schüler, die keinen eigenen Pass besitzen, werden in die Liste mit einem aktuellen Lichtbild eingetragen. Anschließend ist die Liste der Ausländerbehörde zur Bestätigung vorzulegen.
- Für jeden Ausländer, auf den sich die Bestätigung bezieht, beträgt die Verwaltungsgebühr 5,00 Euro.
Wichtig!
Alle Reiseteilnehmer, die im Besitz eines eigenen Passes sind, müssen diesen neben der Liste, die im Besitz der Begleitperson ist, mit sich führen.